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Dagegen bleibt denselben strengstens untersagt, mit auswärtigen
Bruͤdergemeinden, deren geistlichen oder weltlichen Vorstehern oder
Missionären in irgend einer Verbindung zu stehen, von ihnen Visita⸗
tionen oder Verhältungsvorschriften anzunehmen oder die Brüder—
gemeinden mit Geld zu unterstützen.“ — Die gewöhnlich von 24
Personen besuchten Versammlungen wurden bei dem Uhrmacher
Huber wöchentlich dreimal abgehalten. Bei diesen Zusammenkünf⸗
sm wurden Sätze aus der „Idea Fidei Pratrum' oder sonst aus
einer Herrnhuter Schrift, abwechselnd auch aus der Bibel gelesen.
Einige geistliche Lieder wurden gesungen. —
Herboldshof wird 1814 nach Gründlach gepfarrt. —
„Sie Rheinbundsakte vom 8. Juni 1815 garantierten allen christ—
lichen Religionsparteien im deutschen Bunde gleichen Genuß der bürger—
lichen und Ppolitischen Rechte, woran die deutschen Grundrechte vom 11. Sep⸗
tember 1848 vergeblich rüttelten, und Bayerns Verfassung vom 26. Mai
1818 nebst dem 2. Edikte bildeten den Schlußstein des festen Baues,
worauf die Rechte der Protestanten und ihrer Kirche in Bayern ruhen.“
„Das dritie Jubelfest der Reformation wurde am 31. Oktober 1817 fest—
lich gefeiet. Am Vorabend wurde das Fest mit allen Glocken eingeläutet,
der Kirchturm mit brennenden Pechpfannen beleuchtet und die Melodie:
„Eine feste Burg ist unser Gott“ mit Posaunen herabgeblasen. Den Fest—
tag selbst (31. Oktober) begrüßte am frühen Morgen das frohe Lied:
„Wacht auf! ruft uns die Stimme“ vom Turm herab, und hierauf das
ganze Glockengeläute. Alle Gewerbe waren geschlossen, es herrschte überall
tiefe heilige Stille, Vor- und Nachmittag war feierlicher Gottesdienst, und
gegen fünfhundert hiesige Einwohner und Landleute empfingen an diesem
Tage das heil. Abendmahl. Am zweiten Tage wurde in der Kirche die
Katechisation der Schuljugend vorgenommen, und derselben der hohe Wert
dieser festlichen und denkwürdigen Tage ans Herz gelegt. Der dritte Tag
begann mit neuer Festlichkeit. Begleitet von Tausenden der Einwohner
durchzogen unter dem Absingen von Lob- und Dankliedern die Lehrer mit
den Schülern die Straßen bis an den Abend.“ (Eger.)
Durch Verordnung vom 830. Mai 1822 sollte die Verwaltung der
Kirchengemeinde, die Beaufsichtigung des Pfarrvermögens ꝛe. von einem
aus Geistlichen und weltlichen Mitgliedern der Kirchengemeinde gebildeten
Presbyterium geleitet werden. Dieses Institut trat aber nie ins Leben. —
Die Titel „Archidiakon und Diakon“ wurden 1825 durch die Bezeichnung
„2. und 3. Pfarrer“ ersetzt.
1834, 19. Juli. Errichtung zweier neuen Pfarrstellen. — 16. Sept.
Die Gemeinde Mannhof wird nach Vach gepfarrt. — 1835. 15. Juni.
Die durch Errichtung der neuen Stellen veränderten Pfarrfassionen werden
festgestellt. — Von 1834 — 38 ist das Patronatsrecht auf die Prediger—
stelle der Auferstehungskirche zwischen dem Magistrat und dem kgl. Ober—
konsistorium streitig, weshalb auch bei der Installation des Pfarrers Lehmus
als 5. Pfarrer am 2. Juli 1837 der Magistrat, das Kollegium, die
Kirchenverwaltung nicht anwesend resp. vertreten waren. Unterm 6. Juli
1838 wurden dem Magistrat das Präsentationsrecht zugestanden. — 1836. Die