Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

Bamberger unterstanden, den Diakonus Nußberger, welcher 
auf der Kanzel eines Bischofs Amt und Stand dem Volke erklärt 
hatte, nach der Predigt gefangen zu nehmen und in Herzogen⸗ 
zurach einzusperren. 
a) 
9) 
) 
6. Markaräfliche Eingriffe. 
PBor Alters seien die bamberg-, nuͤrnberg- und markgräflichen 
Mandate von dem Pfarrer nach der Kirche auf dem Kirchhofe 
berlesen worden, jetzt wolle man dem Pfarrer befehlen, sie in 
der Kirche nach der Predigt zu verlesen. 
Hätten die Markgräflichen Fürther Brautleute wegen nicht ein— 
gelöstem Eheversprechen vor das Ansbacher Konsistorium zitirt, 
die Zitation an der Kirchenthüre angeschlagen, und obwohl die 
Dompröbstlichen dieselbe herabgerissen, was ihnen nicht zustehe, 
o sei doch daran recht geschehen. 
Bamberg hätte sich nicht zu beklagen, daß die Markgräͤflichen 
den Wirt zu Mannhof ob Bygamiam gestraft hätten, sondern 
Nürnberg, denn die Kirchenordnung gebe der hohe Rat von 
NRürnberg, dem allein das Recht über die Kirche und dem Pfarrer 
zu Fürth zustehe. 
7. Vfarrbesoldung und Pfarrlehen. 
Der Pfarrer beziehe dafür, daß er in der Gemeinde das Umgeld 
beschreibt, jährlich 8 fl, sonst keinen Kreuzer; außerdem hätte er nur den 
Genuß des Bauernhofes mit Feldern, Wiesen uud Zehenten, aber dieser 
sei domprobstl. Lehen, weshalb der Amtmann den Pfarrer Hitzler schon 
dreimal habe zur Belehnung (1587) auffordern lassen, sogar seinerseits 
den Besuch der Ehehaftsgerichte verlangt habe. Er hätte sich nicht belehnen 
lassen und dagegen protestiert, worauf der Amtmann das Lehen für ver— 
wirkt erklaäͤrt habe, weil Bamberg der Patron und Lehenherr sei, ihm 
sonach das Vorschlagsrecht zustehe, während Nürnberg nur die jura 
episcopalia habe, was das Pfarrbesetzungsrecht nicht aufhebe. Weil aber 
der Domprobst seit der Reformation mit der Pfarrei nachlässig geblieben, 
so hätte der Nürnberger Rat die Pfarrei besetzt, aber der Pfarrer würde 
mit seiner Einnahme hingehalten, ihm helfe der Rat nicht, die Domprobstei 
sei ohnedies sein Feind und die Gotteshauspfleger konnten ihm nicht helfen; 
letztere bestünden wohl aus dompröbstlichen und nürnberg'schen Leuten zur 
Haͤlfte, sie hören aber nur unter Vorsitz des Amtmanns die Kirchenrechnung 
ab, und hätten selbst da Streit, weil sich die Nürnberger von dem Amt— 
mann namens des Domprobsts, der oberster Gotteshauspfleger sein will, 
nicht verpflichten lassen wollen, und die Nuͤrnberger Hauptleute dürfen ohne⸗ 
hin nie zur Rechnunasabhör. — 
8. Vfarrers Karren. 
Dieser sei von den Gotteshauspflegern um 18 fl. „zum Besten des 
Ortes“ für den Pfarrer angeschafft, damit er auf die 14 Pfarrdörfer zur
	        
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