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weil der Lehrer die Schulthüre versperrt hatte, zum Fenster hinaus
und eilten zur Dooser Brücke. Diese Begebenheit wurde „Wasserschkacht⸗
genannt. —
Bei der Austeilung der Streu im Fürberger Wald wurden die
Farrnbacher 1727 mit den Fürthern uneins, schlugen sie, nahmen ihnen
Ketten und Wagenketten ab und trieben sie mit blutigen Köpfen aus dem
Walde. Nach gemachter Anzeige in Fürth wurde die ganze Gemeinde
zusammengerufen und — das Geleitsamt um Schutz und Hilfe angerufen.
Nun rückten die Fürther mit dem Geleitskommando aus nüd besetzten alle
aus dem Fürberger Wald führende Wege und Straßen. Hierauf drangen
sie in den Wald ein, verjagten die Farrnbacher und nahmen ihnen 40
Wägen samt der Bespannung ab, welche in den „Roten-Rößleinshof“
nach Fürth gebracht wurden. Nach den Gemeindestatuien mußten gepfändete
Sachen innerhalb dreier Tage ausgelöst werden, wenn sie nicht verkauft
werden sollten. Die Fürther hofften, daß dies auch von den Farrnbachern
geschehen würde. Doch kamen diese nicht und lösten auch ihr Vieh nicht
aus; denn Graf Pückler hatte dies den Bewohnern Farrnbachs verboten.
Graf Pückler schrieb zugleich an alle Orte ꝛc. und warnte vor Ankauf
des Viehes. Deshalb erlitten die Füͤrther große Verluste, als sie das
Vieh an den verschiedenen Orten veräußerten, denn niemand wollte es
kaufen. Nach langem Prozessieren mußten die Fürther Vieh und Wägen
bezahlen, wodurch Fürth genötigt war, eine Hypothek auf den St. Martius
kapellenanger aufzunehmen. — Dies ist die „Farrnoncher Ocusen—
und Wagenpfändung.“
Die Gemeinde stellte 7728 Dr. N. H. Zimmermann als Arzt in der
Gemeinde an mit einem Gehalte von 30 fl. Es wurde bestimmt, daß
er beim ersten Gang in ein Haus 30 kr., für jeden weitern 15 kr., bei
Erstreckung der Krankheit auf mehrere Wochen und bei täglichem Besuche
wöchentlich 1fl. verlangen dürfe. — Die Gemeindeeinnahmen betrugen
4575 fl. die Ausgaben 4805 fl.
Die Gemeinde geriet 1729 in Streit mit dem Grafen zu der Wiedt
wegen des Berges hinter dem langen Hause. Es kam dann folgender
Vergleich zu stande: Die Wasserpafsage oͤberhalb des langen Hauses soll
liegen bleiben und niemals angebaut werden, damit bei Bränden die
Wasserwägen zum Fluße ungehindert fahren könnten.
Die Gemeinde beschließt 17382 den Ankauf einer Fahne für das
Freischießen aus Gemeindemitteln. 1733. 9. November Gemeindebeschluß:
Die Bürgermeister sollen von Haus zu Haus gehen, um die wöchentlichen
Almosen aufzuzeichnen. — 1734 sollen die Hausherrn von den Beständnern
den Gemeindeanschlag (Umlage) einkassieren und dem Rechnungsbürger⸗
meister übergeben. — Gemeindebeschluß 1785: Wer den Dung oder andere
Unreinigkeiten über 14 Tage vor den Hänsern liegen läßt, soll in die
Unkosten für Wegschaffung des Düngers ꝛc. der der Gemeinde verfallen
sei, verurteilt werden. — Den Holzwippern, welche gewöhnlich das Holz
vor dem Orte von den Fuhrleuten kauften, um es dann wieder sehr teuer
zu verkaufen, wird dies 1786 bei 10 fl. Strafe verboten. Holz dürfe
nunmehr nur noch auf dem Markte eingekauft, resp. verkauft werden. —