Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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weil der Lehrer die Schulthüre versperrt hatte, zum Fenster hinaus 
und eilten zur Dooser Brücke. Diese Begebenheit wurde „Wasserschkacht⸗ 
genannt. — 
Bei der Austeilung der Streu im Fürberger Wald wurden die 
Farrnbacher 1727 mit den Fürthern uneins, schlugen sie, nahmen ihnen 
Ketten und Wagenketten ab und trieben sie mit blutigen Köpfen aus dem 
Walde. Nach gemachter Anzeige in Fürth wurde die ganze Gemeinde 
zusammengerufen und — das Geleitsamt um Schutz und Hilfe angerufen. 
Nun rückten die Fürther mit dem Geleitskommando aus nüd besetzten alle 
aus dem Fürberger Wald führende Wege und Straßen. Hierauf drangen 
sie in den Wald ein, verjagten die Farrnbacher und nahmen ihnen 40 
Wägen samt der Bespannung ab, welche in den „Roten-Rößleinshof“ 
nach Fürth gebracht wurden. Nach den Gemeindestatuien mußten gepfändete 
Sachen innerhalb dreier Tage ausgelöst werden, wenn sie nicht verkauft 
werden sollten. Die Fürther hofften, daß dies auch von den Farrnbachern 
geschehen würde. Doch kamen diese nicht und lösten auch ihr Vieh nicht 
aus; denn Graf Pückler hatte dies den Bewohnern Farrnbachs verboten. 
Graf Pückler schrieb zugleich an alle Orte ꝛc. und warnte vor Ankauf 
des Viehes. Deshalb erlitten die Füͤrther große Verluste, als sie das 
Vieh an den verschiedenen Orten veräußerten, denn niemand wollte es 
kaufen. Nach langem Prozessieren mußten die Fürther Vieh und Wägen 
bezahlen, wodurch Fürth genötigt war, eine Hypothek auf den St. Martius 
kapellenanger aufzunehmen. — Dies ist die „Farrnoncher Ocusen— 
und Wagenpfändung.“ 
Die Gemeinde stellte 7728 Dr. N. H. Zimmermann als Arzt in der 
Gemeinde an mit einem Gehalte von 30 fl. Es wurde bestimmt, daß 
er beim ersten Gang in ein Haus 30 kr., für jeden weitern 15 kr., bei 
Erstreckung der Krankheit auf mehrere Wochen und bei täglichem Besuche 
wöchentlich 1fl. verlangen dürfe. — Die Gemeindeeinnahmen betrugen 
4575 fl. die Ausgaben 4805 fl. 
Die Gemeinde geriet 1729 in Streit mit dem Grafen zu der Wiedt 
wegen des Berges hinter dem langen Hause. Es kam dann folgender 
Vergleich zu stande: Die Wasserpafsage oͤberhalb des langen Hauses soll 
liegen bleiben und niemals angebaut werden, damit bei Bränden die 
Wasserwägen zum Fluße ungehindert fahren könnten. 
Die Gemeinde beschließt 17382 den Ankauf einer Fahne für das 
Freischießen aus Gemeindemitteln. 1733. 9. November Gemeindebeschluß: 
Die Bürgermeister sollen von Haus zu Haus gehen, um die wöchentlichen 
Almosen aufzuzeichnen. — 1734 sollen die Hausherrn von den Beständnern 
den Gemeindeanschlag (Umlage) einkassieren und dem Rechnungsbürger⸗ 
meister übergeben. — Gemeindebeschluß 1785: Wer den Dung oder andere 
Unreinigkeiten über 14 Tage vor den Hänsern liegen läßt, soll in die 
Unkosten für Wegschaffung des Düngers ꝛc. der der Gemeinde verfallen 
sei, verurteilt werden. — Den Holzwippern, welche gewöhnlich das Holz 
vor dem Orte von den Fuhrleuten kauften, um es dann wieder sehr teuer 
zu verkaufen, wird dies 1786 bei 10 fl. Strafe verboten. Holz dürfe 
nunmehr nur noch auf dem Markte eingekauft, resp. verkauft werden. —
	        
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