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Die Kriegszeiten verzögerten eine durchgreifende Reform. Erst als
Fürth 1806 an Bayern kam, wurde die Sache von neuem aufgegriffen.
pfarrer Ebert und Polizeidirektor Wurm reichten 1807 der Regierung eine
Schrift „Ideen zur Verbesserung des Schulwesens in Fürth“ ein. Sie
wiesen nach, daß sich die Schulen nicht „über das Gebiet der Mittelmäßig—
keit erheben und daß das ganze Schulwesen einer vollständigen Umgestal⸗
tung bedürfe“. Am 15. September 1808 erschien das Edikt für die öffent—
lichen Erziehungs⸗ und Unterrichtsanstalten.
„Johann Georg Friedrich Papst, Dekan und Distriktsschulinspektor
zu Zirndorf arbeitete unterm 20. August 1809 einen Schulorganisationsplan
aus, welcher in einer Konferenz von sämtlichen Stadtgeistlichen, den Pfarrern
Fronmüller, Ebert, Link, von dem Polizeikommissär Faber, von den Gemeinde⸗
ind Schuladministrationsdeputierten Spanner, Schneider, Barthel, Schröder
und Löhe gutgeheißen, und vom Geueralkommissariat am 28. September
1809, von der höchsten Schulbehörde am 80. Aug. 1810 genehmigt wurde.
Nach demselben wurden zunächst die Geschlechter der Kinder geschieden
und die ganze Bürgerschule in je drei Klassen, dann in die sogenannte
„Selekta“, also 7 Schulen mit Unterabteilung abgeteilt. Die Selekta war
für jene bestimmt, welche durch größere Befähigung raschere Fortschritte
machten, und sich überhaupt einem mehr wissenschaftlichen, als gewerblichen
Slande widmen sollten. Auf eine Industrieschule konnte man damals
noch nicht Bedacht nehmen. Das Schulgeld beirug 3 kr. in den untersten,
6 kr. in den mittlern, 8 kr. in den obern Klassen, 15 kr. in der Selekta
per Woche. Schulpflichtig war jedes Kind vom 6.— 14. Lebensjahre. Die
Lehrgegenstände waren nach der Progression der Klassen verteilt.
Bis zum 19. November 1810 war die neue Schuleinrichtung in
Vollzug gesetzt, 1600 Kinder waren in die verschiedenen Klassen abgeteilt
und die einschlägigen Lehrer berufen. Es dauerte aber leider — durch die
Organisation des Schulwesens in ganz Bayern gerechtfertigt — bis zum
. Rovember 1813, bis die höchste ministerielle Endentschließung über die
definitive Organisation und Besetzung der Lehrstellen erfolgte.
Sie ordnete folgende allgemeine Punkte:
Die sogenannte Selekta oder Supplementar-Studienschule soll eine
eigene Anstalt sein für Schüler, welche auf höhere Ausbildung An—
spruch machen, und in 2 Klassen, mit den Lehrern Küchle aus Mem⸗
mingen und Schüler aus Ansbach besetzt, bestehen. Der Gehalt
des Erstern war 950 fl., des Letztern 550 fl.
2) die Volksschule soll in eine Knabenschule mit 8 und in eine Mädchen⸗
schule mit 7 Klassen eingeteilt werden.
3) Gleiche Abteilung nach Geschlechtern in je 2 Klassen soll die Sonn—
tagsschule erfahren.“ (Sar, die Schule.)
Die Kinderzahl war auf 1600 angewachsen, welche vorderhand in
14 Klassen untergebracht werden sollten; allein zur Ausführung dieses
Planes war kein Raum vorhanden, denn die 2 Schulhäuser enthielten nur
12 Lehrzimmer, weshalb man gezwungen war, 2 Privatzimmer zu mieten
(im Roßwirtshof und im gemeindlichen Schießhaus).
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