Objekt: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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8. 43. 
Die Hauptwache ist bestimmt: 
1) alle speciellen Anordnungen und Verfügungen des 
Magistrats in Beziehung auf den Dienst aufzu— 
nehmen; 
die für besondere Dienstleistungen und zur Unter— 
drückung vorfallender Sicherheits- Störungen und 
Ercesse in einzelnen Fällen erforderliche Mann— 
schaft abzugeben; 
die Meldungen sämmtlicher Patrouillen und Wacht— 
vosten, dann der zu außerordentlichen Dienstlei— 
stungen commandirten Polizeisoldaten aufzunehmen 
und zu sammeln; 
4) die eingebrachten Arrestanten zu übernehmen. 
Es werden zu diesem Behufe auf der Haupt— 
wache folgende Dienstbücher geführt: 
a) ein Ordrebuch, in welches alle mündlich ertheilten 
Verfügungen einzutragen, die schriftlichen aber vor— 
zumerken und gehörig zu adnumeriren sind; 
b) ein Tagebuch über die Dienstleistungen der Po— 
lizeimannschaft und deren Anzeigen nach geeig— 
netem Formulare; 
») eine Zusammenstellung, resp. Sammlung aller an 
die Polizeiwache mitgetheilten Signalements von 
verdächtigen Individuen. 
8. 44. 
Der Commandant der Hauptwache hat zunächst 
dafür zu sorgen: 
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