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— Paulus.
16. M. R.E. Montag 10. Mai 1546.
Auf Wenzl Gamitzers supliceirn sol vleiss gethan werden,
ob er des geschwornen ampts mit gutem willen der goldschmid
mnöcht erlassen und ein ander dazu gepraucht werden; in an-
sehung seiner anzeigten ehafften (gesetzlichen) verhinderung.
154dF
17. M. R.E. Mittwoch 12. Mai 1546.
Wenzin Gamitzer zusprechen noch das jar beim gold-
schmidgeschworenen ampt zu pleiben, diweil die ursach vor-
handen, dass ondas zwen davon kommen, mit der verwehnung,
dass er bis jar (bis über das Jahr) dessen erlassen werden soll.
SI
(8. R.E. 3. September 1548. Heft 6 5. 15.
Dem richter zu Werd ansagen mit der Almus amptleut
haus, so sie Wenzeln Gamitzern verkauft, idem mit Hansen
Hoffmanns verkauftem haus, die ordnung zu halten.
19. Auszug aus dem Conserv. 65 8. 49. 1547
22. Juni 1547.
Sebalt Herz, Jorg Herzen Bürgers alhier ehelicher Sohn,
über 26 Jahre alt, sowie dessen Schwester Sibilla «Albrecht
Gamitzers» Goldschmieds, eheliche Hausfrau, sprechen ihre
beiden Vormünder Martin Haller und Bartholme Zalcher von
der innegehabten Verwaltung ihres mütterlichen Erbteils frei;
bemerkt wird, dass diese Vormünder von dem Erbteile
weder an liegenden noch an fahrenden Gütern je etwas in
ihrer Verwaltung gehabt hätten, sondern die mütterliche Erb-
schaft sei in der Verwaltung des Vaters verblieben, der sie
noch zum Teil zu ihrer beider Nutzen und Gutem inne habe.
20. Auszug aus dem Conserv. 161. 8. 65. ; 1548
12. Mai 1548,
Wenzel Jamnitzer zahlt an Ulrich Hainburger die am 28.
Mai 1544 auf sein Anwesen in Form der Gatterschaft aufge-
nommenen 300 Gulden wieder zurück, worüber Hainburger
quittirt.
A—L