gestiegen war, Der Käufer Freyenhammer hatte
zuvor sein eignes Wohnhaus, das an der anderen
Strafsenecke dem Dürerischen gegenüber lag, im
öffentlichen Interesse an den Rat der Stadt ab-
getreten, der es abbrechen liefs, um die Passage
zu verbreitern; dagegen hatte der Rat in einer am
10. Mai 1542 vor dem Schultheifs Tilmann von
Bremd. und den Schöffen der Stadt errichteten
Urkunde unter ausdrücklicher Erwähnung des Um-
standes, dafs die Freyenhammerischen Eheleute ihre
bisherige Wohnbehausung neben Contzen Loders des
Älteren Wirtsbehausung zu Notdurft gemeiner Stadt
Nürnberg Gebäu und Verwahrung an ihn, den Rat,
verkauft hätten und dafs sie zur Ausübung ihres
Handwerks in ihrem neuen, dem vormals Dürerischen
Hause, eines Feuerrechts bedurften, den Verkäufern
das Feuerrecht im neuerworbenen Hause als Geschenk
bewilligt, worüber Jobst Tetzel in der Stadt Gerichts-
buch eine beständige Bekanntnus und Versicherung
eintragen lassen mufste, *4) Die Verwendung des
Hauses zum Gewerbebetrieb eines Hufschmieds wird
aufser der Errichtung der Feuerstätte wohl noch
ändere bauliche Veränderungen in den Parterre-
räumlichkeiten. bedingt haben, Wahrscheinlich ist
damals an der Nordseite desselben jene gröfsere
Öffnung durchgebrochen worden, an deren Stelle sich
heutigen Tages das grofse Fenster befindet, welches
zu der irrigen Vermutung führte, Dürer habe diesen
Parterreraum als Atelier benützt. Vielleicht wurde
vor dieser Öffnung aufsen auf der Strafse der Stadt-
mauer gegenüber eine Schmiedebrücke oder Beschlag-
brücke errichtet, wie sie bei anderen Hufschmieden
in Nürnberg in der Regel sich befand. Die Mitte]
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