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Schießen verboten, und es wartete nun ein Büchsenmeister
auf den andern; als aber nun der Befehl zum Feuern gege⸗
ben, und der erste Schuß gefallen war, wurde ein so anhal—
tendes und wirksames Feuer unterhalten, daß der Feind als—
bald mit großem Verluste zurückweichen mußte.
Trotzdem aber wurde die Lage der Stadt mit jedem
Tage bedenklicher; durch den Zuzug des Grafen von Olden—
burg hatte sich das Heer des Markgrafen bedeutend verstärkt,
während Nürnberg, ganz allein auf sich selbst beschränkt, von
außen keinen Beistand zu hoffen hatte. Die verbündeten
Fürsten hatten nur Worte für die Stadt aber keine Thaten,
wollten es jedenfalls mit dem Markgrafen nicht verderben,
und als gütliche Vorstellungen von demselben unberücksichtigt
geblieben waren, riethen sie selbst dem Rathe zu einem güt⸗
lichen Vergleich. Ein solcher kam denn endlich auch nach
vielen vergeblichen Versuchen unter dem 19. Juni zu Stande;
er war für die Stadt, welche eben dem Drange der Um—
stände nachgeben mußte, freilich noch hart genug, doch war
er in einigen Punkten, gegen die ersten Forderungen gehal⸗
ten, immerhin gemildert worden. Er lautete in der Haupt—
sache wie folgt:
J. Nachdem der Rath zu Nürnberg sich erklärt, der
löbl. Chur- und Fürsten-Einigung und Vindication deutscher
Nation Freiheit, inmassen der Rath zu Augsburg und andre
Städt so daselbst versammelt gewesen, sich eingelassen, an—
hängig und theilhaftig zu machen, wie sie denn vermög
darüber aufgerichteter brieflicher Urkunden, allbereit gethan
haben, als sollen sie bei solcher ihrer Erklärung und Ver—
pflichtung ohne allen Anhang gelassen, und darüber nicht
gedrungen, sondern dabei handgehabt werden, das sollen auch
die Kriegs-Potentaten, Chur- und Fürsten durch ihr Zuschrei—
ben förderlich bestätigen.
II. Den ganzen erlittenen Schäden soll der Rath bei
dem Markgrafen und seinem jungen Vetter Markgraf Georg
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