Volltext: Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16. Jahrhundert

30 Michels, Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16. Jh. 
26. Juli 1527 Singschulen der geistlichen Lieder ohne weiteres 
genehmigen durfte, einzuholen war. Übungen und Auf- 
führungen im engeren Kreise (bis 1540 in der ‘Poeten- 
schul’? vgl. Verlass vom 13. Januar 1528. R. V. 1527. 10. 
S. 14) fanden sicherlich auch ferner statt. Nun könnte man 
ja meinen, dass von 1546 an die Meistersinger die fast 
stets ertheilte Erlaubniss für das Abhalten einer Singschule 
vor grösserem Publicum nicht mehr eingeholt hätten, oder 
dass die Bürgermeister dieselbe als etwas Selbstverständ- 
liches nicht mehr in die Protocolle hätten aufnehmen lassen. 
Die berührten Zeitverhältnisse machen‘ diese Annahme völlig 
unwahrscheinlich... (Die letzte Genehmigung schärft auch 
len Meistersingern ausdrücklich ‚ein, ‘dass sie niemand 
schmehen sollen’.) Man wird also das Factum so zu deuten 
haben, dass das Interesse des Publicums an den Sing- 
schulen erlahmt war und die Meistersinger, hauptsächlich 
offenbar auf Hans Sachs’ Veranlassung, sich ein anderes 
Feld für ihre Thätigkeit aussuchen mussten, auf das sie, 
wie es scheint, auch durch die Erfolge Jörg Frölichs hin- 
gewiesen wurden, der schliesslich geradezu der ‘Comedi- 
spieler’ heisst und wohl als der erste regelrechte Theater- 
lirector gelten darf. Hier finde ich auch die wahre Er- 
<lärung dafür, ‘dass Hans Sachs gerade auf der Höhe seines 
Wirkens von 1546—1555 einen neuen Ton nicht mehr er- 
funden hat’.?) Übrigens scheinen die letzten der mit- 
3) Hans Sachs’ Werke hg. v. Arnold 1, XXII. 
Es ist nicht unmöglich, dass man auch eine Mittheilung Baa- 
ders (Anzeige f. die Kunde deutscher Vorzeit 1862 Sp. 8 f.) hier heran- 
ziehen darf. Am 20. December 1580 wird den Meistern das Singen an 
hohen Festtagen nach alter Gewohnheit wieder gestattet. Daraus 
folgt, dass es eine Zeit lang abgekommen war. Wie lange und wes- 
halb, wissen wir nicht; eine ausgedehntere Kenntniss der Rathsacten, 
als ich besitze, würde vielleicht. Klarheit schaffen. Baader macht dazu 
nun allerdings folgende Vorbemerkung: “Noch zu Lebzeiten des H. Sachs 
and namentlich nach seinem Tode, durchbrach der Meistergesang nicht 
selten die engen Schranken, in denen ihn der Zeitgeist (?), Zucht, Sitte 
und Gewohnheit festgehalten hatte. Er verliess die bisherigen Pfade 
und ergoss sich in weltlichen Liedern, die bei einem hochweisen Rathe 
nicht selten Anstoss und grosses Ärgerniss erregten. Dieser warnte 
und mahnte, und als er damit nichts ausrichtete, wurde das Abhalten 
ler Singschule und der Meistergesang gänzlich verboten. Veit Fessel-
	        
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