Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Stadtische Betriebe 
aus Feuerungsrückständen zurückgewonnen. In der Brikettfabrik, die um eine zweite Presse 
erweitert wurde, sind aus dem anfallenden Koksgrus ls 803,35 (13 731,65) t Eierbriketts her— 
gestellt worden. 
Seit Juli 1020 ist auch die neu errichtete Schlack ensteinfabr it im Betriebe. 
Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres waren in derselben 427 601 Stück Bausteine im Format 
10x 120x 25cm hergestellt worden. Wiederholte Untersuchungen seitens der Bayerischen Landes— 
gewerbeanstalt ergaben, daß diese Schlackensteine als vollwertiger, frostsicherer Baustoff anzu— 
sprechen sind. Eine größere Anzahl dieser Steine wurde bereits bei Neub auten des Gaswerks 
wie bei Siedlungs- und Privatbauten, mit bestem Erfolge verwendet. In der Ammoniakfabrik 
wpurden 706,4 (5650,6) tSulfat erzeugt. Ferner gelangten in der Teerdestillation 3 162,5 
2511,7) t Teer und Teeröl zur Verarbeitung, während in der Benzolfabrik, die infolge Kohlen— 
mangels nur vorübergehend in Betrieb genommen werden konnte, 68,2 (M t Benaꝛol hergestellt 
wurden. 
Infolge der gänzlich darniederliegenden Bautätigkeit war die Installations und Haupt- 
rohrabteilung nur ganz schwach beschäftigt. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vorwiegend auf Unter— 
haltungsarbeiten und Sicherheitsdienst. Auch die öffentliche Beleuchtung mußte wegen der 
noch bestehenden Einschränkungsverordnungen mit 2075 Laternen auf einem Mindestmaß von 
kaum mehr als einem Biertel der Vorkriegszeit gehalten werden. 
Arbeiterfürsorge. In der Kantinenküche des Gaswerks wurden 43 00 Portionen 
warme Suppe oder Gemüse verabreicht. Die Zahl der Arbeitergärten auf dem Gaswerks— 
gelände blieb unverändert 107 wie im Voriahre. 
3 Städtisches Elektrizitätswerk. 
Stromeinschränkungsmaßznahmen. Am 10. Dezember 1920 sind neue Einschrän— 
kungsbestimmungen erlassen worden. Danach wurden u. a. Neuanschlüsse und Erweiterungen 
bestehender Anlagen sowie Strommehrzuweisungen nur in dringenden Ausnahmefällen zu— 
gestanden. Abnehmer, welche über die zulässige Menge hinaus Strom verbrauchten, hatten 
für jede unzulässig verbrauchte Kilowattstunde den vom Reichskohlenkommissar festgesetzten 
Aufpreis von 1M pro Kilowattstunde zu entrichten. 
Neben den Ortsvorschriften über die Einschränkung elektrischer Arbeit bestand seit 1917 
die Vorschrift, daß in Creppenhäusern nur der Hauseingang sowie das II. und IV. 
Stockwerk mit je einer elektrischen Lampe von höchstens 20 Watt beleuchtet werden durften. 
Diese Vorschrift führte zu fortwährenden Streitigkeiten zwischen den Hausherren und Mietern. 
Um wieder die Beleuchtung aller Stockwerke ohne Erhöhung des Stromverbrauches zu er— 
möglichen, wurde ab 1. Oktober 1020 gestattet, anstelle der bisherigen Treppenhauslampe 
von 16 Ak. mit 20 Watt die so kerzige Lampe mit 14 Watt zu verwenden. Gleichzeitig wurde 
die Dauerbeleuchtung je nach der Jahreszeit um 1962 Stunden täglich vermindert und hier— 
durch die Brenndauer der Lampen von 1200 Stunden auf 800 Stunden herabgesetzt. 
Stromgebühren. Auch im Berichtsjahre ist eine mehrmalige Anderung der Gebühren 
eingetreten. So war z. B. ab 15. Februar 1921 an Stromgebühren bei Privatanlagen zu be— 
zahlen: für die KWS&Std. Licht 2.50 MA, für die KRWVStd. Kraft 1.50 M. 
U. Städtische Straßenbahn. 
Finanzielles. Die ungeheuren Steigerungen aller Betriebsausgaben setzten sich im 
Betriebsjahre in unvermindertem Maße fort. Wiederum mußten die Tarife in kürzeren 
Abständen dreimal erhöht werden. Die Fahrpreise stiegen am 1. 4. 1920 auf 40, 50 und 60 5, 
am 22. 5. 1920 auf 50, 60 und 70 5 und am 1. 1. 19021 auf 60, 80 und 100 5, in letzterem
	        
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