Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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noch zu erwarten hat, oder, im fall es nicht stat haben solt, 
umb vergünstigung, das sein weib sich deß ausberaittens der 
gemachten goldschmidtarbait hinfüro wie bißher gebrauchen 
mug, in beden puncten, dieweils die geschwornen und andere 
maister widerfechten, ablainen. 
902. [1586, XIII 2. Abt. 3 b] 21. März 1587: 
Der rom. kays. Mt. soll man auff ihr allergnedigist schreiben 
wegen Thobias Stitowßkj und Thobias Forsters, bürger zu Prag, 
wider Dieterichen Holderman, bürgeren hie, des Holder- 
mans darauff gegebenen bericht, 2000 f. und ein strittige rechnung 
betreffendt, wider einschliessen. 
903. [4 a] Dem rathe zu Augspurg soll man auf ir für- 
oitlichs schreiben wegen ires bürgers Boas Ulrichs“), gold- 
schmids, deß abgeleibten Martin Bibels, geweßnen gold- 
schmidgesellens, verordenter vormündere darauf gegebnen 
bericht wider einschliessen und darneben schreiben, dieweil sich 
die vormündere deß überflüssigen angeschribnen uncostens halben 
beschwerdt befinden und doch urpittig seien, sich nach guter 
ehrlicher leut erkandtnus mit dem irigen zu vergleichen, so wolt 
man sich versehen, sie würden den irigen zur gepür und pillig- 
zait weisen. 
904. [1586, XII, 28 b] 23. März 1587: 
Auf Mathessen Reinhardts, malers zu Geisel- 
höring, schreiben, seines verstorbnen bruders Paulussen 
Reinhardts, auch malers, verlassenschafft betreffendt, soll 
man erkhundigung thun, wer sich derselben verlassenschafft an- 
genommen und wie es darumb beschaffen. 
905. [1586, XIII, 2. Abt. 6 bj 1. April 1587: 
Ein weiterer Ratsverlaß über diesen Gegenstand. 
906. [1586, XII, 47 a] 3. April 1587: 
Pangratzen Schelter, siglgrabern, soll man sein 
supplicirends begern umb vorbehaltung seines bürgerrechtens und 
erlaubdnus, etlich jar lang in Österreich zu wohnen, ablainen 
and sagen, könne er hie nicht pleiben, sein bürgerrecht aufzu- 
sagen. 
507 (1586. XII 2. Abt. 8 bl] 8. April 1587: 
I) Kommt auf den Augsburger Goldschmiedetafeln (A. Weiß, Das Hand- 
werk der Goldschmiede in Augsburg S, 316 ff.) nicht vor. Vol. indessen Weiß 
» a O0. S. 349 (16038) und 350 (16081. 
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