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ein Ende. Artikel 17 der Rheinbundsakte besagte, daß Stadt und
Gebiet Nürnberg mit voller Souveränetät und Eigentum mit Bayern
vereinigt werden sollten. Am 6. August 1806 legte auch Kaiser Franz
die deutsche Kaiserkrone nieder. Das heilige römische Reich war begraben.
Nur wenige Wochen noch, in denen man sich Nürnbergischerseits ängstlich
bemühte, bei dem leutseligen Könige Max Joseph und seinen Ministern
möglichst günstige Bedingungen bei dem Übergang in die neuen Ver—
hältnisse zu erlangen. Endlich am 15. Septbr. 1806 Vormittags ging der
feierliche Aklt der Einverleibung in das Königreich Bayern von Statten,
unter festlichem Gepränge, mit Glockengeläut und Kanonendonner. Als
Stellvertreter des Königs fungierte der bayerische Generalkommissär für
Franken Graf Thürheim. Aber es war bezeichnend für die tiefe Er—
niedrigung Deutschlands, daß ein französischer Generalkommissär, Fririon,
den Akt der Übergabe leitete und daß französische Truppen (es lagen
solche schon seit demn März 1806 in Nürnberg in Garnison) neben dem
alten reichsstädtischen Militär vor dem Rathaus die Parade bildeten.
Das Schicksal der ehemaligen Reichsstadt war entschieden. Von
ihrer Freiheit und Selbständigkeit stieg sie auf die Stufe einer baye—
rischen Provinzialstadt herab. Aber nicht zu ihrem Nachteil. Wenn
uuch anfänglich nur schwach und langsam wiederaufblühend, nahm die
Stadt etwa seit der Mitte unsers Jahrhunderts einen fröhlichen, nicht
mehr aufzuhaltenden Aufschwung. Ein reger, schaffender Geist lebte
in ihren Mauern, unter dessen Antrieb Handel und Gewerbe gediehen
und die Bevölkerung und der Wolhlstand sich mehrten. Und hoch und
stolz darf heute die alte Noris ihr Haupt erheben, denn sie hat es
verstanden uud versteht es noch die ganze unendliche Fülle des modernen
Lebens zu vereinigen mit dem unvergänglichen Glanze der Vorzeit.
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NsSeanbero