Nürnbergs, zweite Reihe,“ 1862 veröffentlichte. Dr. Adolf Rosenberg
benutzte zwar in seiner im Uebrigen sorgfältigen und interessanten
Monographie „Sebald und Barthel Beham, Leipzig 1875,“ die ge-
nannten Actenstücke, ihm sind aber die Ergebnisse der Nach-
forschungen Dr. G. L. Kriegks*), welche das Leben Sebalds in
Frankfurt und seinen Tod betreffen, ebenso unbegreiflicher Weise
anbekannt geblieben. So ist denn das kritisch gesichtete Material
neu zusammenzustellen und zu beleuchten.
Ein Mensch von bedeutendem Talent ist allerdings nicht
immer ein Mann von bedeutendem Charakter, und weil einer ein
grosser Künstler ist, so muss er darum nicht gerade ein Sitten-
vorbild sein. Es würde z. B. schwer halten, den trefflichen Bild-
schnitzer Veit Stoss, welchem wegen raffinierten Betrugs und
Urkundenfälschung beide Wangen mit einem glühenden Eisen durch-
bohrt wurden, zu einem Tugendhelden zu idealisieren. Indessen
möchte vielleicht diese Aufgabe gerade um ihrer Schwierigkeit
willen manchen reizen, seine Advocatenkunst daran zu erproben.
Eine derartige Mohrenwäsche ist ja schon mehr wie einmal ver-
sucht, noch öfter aber zartfärbende Schminke mit mehr oder weniger
Kunst aufgetragen worden. Andere Biographen dagegen haben die
Bilder der von ihnen behandelten oder vielmehr mishandelten Per-
sönlichkeiten mit gehässiger Voreingenommenheit geradezu entstellt.
Weder der gewundene Blumenpfad, noch der enge Fusssteig,
an dessen Dornhecken auch die unschuldigsten Lämmer ihre Wolle
hängen lassen müssen, sondern der gerade Weg ist der beste, wenn
er nur zur Wahrheit führt.
4,
Um darzulegen, wie die beiden Beham und ihr Genosse Georg
Pencz von den Fluten der damaligen allgemeinen Aufregung, welche
in Nürnberg im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts alle Ge-
müther ergriffen hatte, weit über das Ziel der reformatorischen
Bewegung hinausgerissen wurden, so dass der Rath durch ihre
heterodoxen Meinungen zu ihrer Verbannung aus der Vaterstadt
veranlasst wurde, erscheint es geboten, zuvörderst einen Blick auf
diese gewaltigen Strömungen uud Strudel in der alten Reichsstadt
zu werfen, welche einigermassen einzudämmen die Obrigkeit alle
Kraft und Anstrengung aufbieten musste.
Der Rath in Nürnberg war der Lutherischen Lehre nicht
abgeneigt; einem kaiserlichen Mandat gemäss (April 1521) durften
jedoch die Lutherischen Schriften nicht feil gehalten werden.)
Dies Verbot wurde den Buchführern in der Folge wiederholt ein-
geschärft. Am 24. October 1522 wurden nicht bloss Luthers Büchlein,
sondern auch seine gedruckten oder gemalten Bildnisse verboten.
‘) Gwinner hat sie in seinen „Zusätzen und Berichtigungen zu Kunst
und Künstler in Frankfurt am Main 1867“ benutzt. .
?) Franz Freiherr von Soden, Beiträge zur Geschichte der‘ Reformation.
Nürnberz 1855. S. 132 ff