1601
Rom und Römlinge die handelnden Personen abgaben,
nachgegangen sein, — Wenzeslaus Linck dachte keinen
Augenblick daran, von der Lehre der Schrift, die er als
einzige Norm des Gewissens sich errungen hatte, auch nur
ein Haar breit abzuweichen: geduldig trug er sein Kreuz
und mannhaft nach dem obersten Gebote, mit dem er die
schriftliche Fassung der wittenberger Beschlüsse einleitete:
„Sintemal wir der Schrift folgen, wollen wir uns nicht
einiges menschlichen Ansehens oder Satzung lassen hindern,
denn es billig ist, daß dem Gotteswort weiche auch alle
Ureatur.“ *2)
Seine nächsten Maßnahmen liegen uns klar vor Augen.
Daß nicht Fleischeslust die Brüder aus dem Konvente trieb,
belehrten den Vikar die Forderungen der Rebellen, die von
der Abstellung des Meßopfermißbrauchs und der Kelchent—
ziehung zunächst ihren Ausgang nahmen. Und diese der
Schrift widerstreitenden kirchlichen Einrichtungen hatte auch
er bereits in dem Augenblicke verdammt, als er Luther
zustimmte. Den Widerstreit der Mönchsgelübde mit der
Freiheit der Kinder Gottes empfand er wohl; wie aber
die bereits dem Mönchsstande Angehörigen des Eides frei
sein sollten, mochte ihm noch unklar sein. Gewiß ist, daß
er keinerlei Strafen gegen die Rebellen verhing und nur
die Brüder aufs strengste ermahnte, „ihren Obersten
unterthänig zu sein aus freier Liebe, auch daß sie unter
sich selbst und vor jedermann ohne Argernis wandelten und
nicht Ursache gäben den Widersachern, zu lästern das heilige
Evangelium“.2) Selbstverständlich konnte dieser Entscheid
nur ein vorläufiger sein. Denn diesen Vorgang mit einer
Ermahnung abzuthun, erlaubten ihm weder die Konstituti—
onen, noch die Erwägung, daß wabhrscheinlich, wenn nicht