Volltext: Bis zur reformatorischen Thätigkeit in Altenburg (Band 1)

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Rom und Römlinge die handelnden Personen abgaben, 
nachgegangen sein, — Wenzeslaus Linck dachte keinen 
Augenblick daran, von der Lehre der Schrift, die er als 
einzige Norm des Gewissens sich errungen hatte, auch nur 
ein Haar breit abzuweichen: geduldig trug er sein Kreuz 
und mannhaft nach dem obersten Gebote, mit dem er die 
schriftliche Fassung der wittenberger Beschlüsse einleitete: 
„Sintemal wir der Schrift folgen, wollen wir uns nicht 
einiges menschlichen Ansehens oder Satzung lassen hindern, 
denn es billig ist, daß dem Gotteswort weiche auch alle 
Ureatur.“ *2) 
Seine nächsten Maßnahmen liegen uns klar vor Augen. 
Daß nicht Fleischeslust die Brüder aus dem Konvente trieb, 
belehrten den Vikar die Forderungen der Rebellen, die von 
der Abstellung des Meßopfermißbrauchs und der Kelchent— 
ziehung zunächst ihren Ausgang nahmen. Und diese der 
Schrift widerstreitenden kirchlichen Einrichtungen hatte auch 
er bereits in dem Augenblicke verdammt, als er Luther 
zustimmte. Den Widerstreit der Mönchsgelübde mit der 
Freiheit der Kinder Gottes empfand er wohl; wie aber 
die bereits dem Mönchsstande Angehörigen des Eides frei 
sein sollten, mochte ihm noch unklar sein. Gewiß ist, daß 
er keinerlei Strafen gegen die Rebellen verhing und nur 
die Brüder aufs strengste ermahnte, „ihren Obersten 
unterthänig zu sein aus freier Liebe, auch daß sie unter 
sich selbst und vor jedermann ohne Argernis wandelten und 
nicht Ursache gäben den Widersachern, zu lästern das heilige 
Evangelium“.2) Selbstverständlich konnte dieser Entscheid 
nur ein vorläufiger sein. Denn diesen Vorgang mit einer 
Ermahnung abzuthun, erlaubten ihm weder die Konstituti— 
onen, noch die Erwägung, daß wabhrscheinlich, wenn nicht
	        
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