Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

IX. Abtheilung. 
Die Handschriften der Eyb’schen Aufzeichnung. 
folgenden Ausgabs. 
Verfahren bei der nach. 
Ludwigs von Eyb Aufzeichnung über das kaiserliche 
Landgericht des Burggrafthums Nürnberg ist bis jetzt im 
Ganzen, soviel ich sehe, noch nicht veröffentlicht. Nur 
ein kleines Bruchstück derselben ist von Jung, Comicia 
S. 34, ohne nähere Angabe, woher es entnommen sei, 
mitgetheilt worden. Auch handschriftlich scheint die Schrift 
nicht sehr verbreitet zu sein. Ich habe bis jetzt nur die 
zwei Handschriften derselben kennen gelernt, welche ich 
schon in der vorigen Abtheilung erwähnt habe, obwohl 
meine Nachforschungen natürlich nicht auf Nürnberg und 
Göttingen sich beschränkten. 
Fs ist also hier lediglich von diesen beiden Hand- 
schriften zu handeln. Von der Nürnberger ist schon aus- 
führlicher die Rede gewesen. Sie, befindet sich im k. Ar- 
chiveonservatorium zu Nürnberg mit der Bezeichnung 
herrschaftlich Buch Band XVIL (nach älterer Zäh- 
lung XXI.) und ist in Folio auf Papier geschrieben. Auf 
der Aussenseite der vorderen Einbanddecke steht ein aller- 
dings nicht ganz vollständiges Inhaltsverzeichniss , welches 
dann auf dem ersten Blatte des Codex selbst wiederholt 
ist. Auf dieses zweite Inhaltsverzeichniss folgen 160 foliirte 
und beschriebene und hierauf eine Anzahl nicht foliirter 
und unbeschriebener Blätter. Der Anfang von fol. 1a ist 
schon oben (Abschn.II. Abth.I. 8.34. 35.) mitgetheilt wor- 
den. Aus demselben ergibt sich, dass die Handschrift aus 
dem Ende des 15. Jahrhunderts stammt, womit denn auch
	        
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