IX. Abtheilung.
Die Handschriften der Eyb’schen Aufzeichnung.
folgenden Ausgabs.
Verfahren bei der nach.
Ludwigs von Eyb Aufzeichnung über das kaiserliche
Landgericht des Burggrafthums Nürnberg ist bis jetzt im
Ganzen, soviel ich sehe, noch nicht veröffentlicht. Nur
ein kleines Bruchstück derselben ist von Jung, Comicia
S. 34, ohne nähere Angabe, woher es entnommen sei,
mitgetheilt worden. Auch handschriftlich scheint die Schrift
nicht sehr verbreitet zu sein. Ich habe bis jetzt nur die
zwei Handschriften derselben kennen gelernt, welche ich
schon in der vorigen Abtheilung erwähnt habe, obwohl
meine Nachforschungen natürlich nicht auf Nürnberg und
Göttingen sich beschränkten.
Fs ist also hier lediglich von diesen beiden Hand-
schriften zu handeln. Von der Nürnberger ist schon aus-
führlicher die Rede gewesen. Sie, befindet sich im k. Ar-
chiveonservatorium zu Nürnberg mit der Bezeichnung
herrschaftlich Buch Band XVIL (nach älterer Zäh-
lung XXI.) und ist in Folio auf Papier geschrieben. Auf
der Aussenseite der vorderen Einbanddecke steht ein aller-
dings nicht ganz vollständiges Inhaltsverzeichniss , welches
dann auf dem ersten Blatte des Codex selbst wiederholt
ist. Auf dieses zweite Inhaltsverzeichniss folgen 160 foliirte
und beschriebene und hierauf eine Anzahl nicht foliirter
und unbeschriebener Blätter. Der Anfang von fol. 1a ist
schon oben (Abschn.II. Abth.I. 8.34. 35.) mitgetheilt wor-
den. Aus demselben ergibt sich, dass die Handschrift aus
dem Ende des 15. Jahrhunderts stammt, womit denn auch