Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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Beit noch nicht wieder: ganz befeitigt war; genug Saifer Lothar 
303 fiegreih in Nürnberg ein. Db fie hierauf Lothar’s Schwieger: 
[oh , Heinrich der Stolze, als Lchen erhielt, ift nit beftinunt. 
Daß fie aber Konrad HIT dem Reich wieder einberleibte, und für 
diejelbe fehr bejougt war, it Dinfänglidy erwiefen. Unter diefem 
Kaijer wurde Nürnberg abermals erweitert, Auch wurden 1142 
und 1147 NReichstage allda gehalten, und der Same zu den glück 
fihen Saaten gelegt, die unter den Nachkommen Friedrih I, 
Heinrich VI, Vbhilipp von Sawvaben, Otto IV. md Öriedrich IT. 
‘0 fegensreih aufgingen. Wie der ritterlihe Ohanz und Feftes: 
Aunt durch die Kaiferlichen Hoflager und Neichstage einzogen in 
die freie Meichsftadt, wie fi ihre Nechte 1md Dreiheiten ver: 
mehrten, wie die Zünfte Halt und Faffung erhielten und Handel 
und Gewerbe fich hoben, da gewann Nürnberg cine weit aus: 
greifende Bedeutung und je mehr ec8 Savanticem bieten Fonnte, 
defto aehr wurde es gefucht. 
Bom Jahr 1130 an wurde die Stadt abermals bedeutend 
>rweitert und auf die füdlihe Seite der Begniß Hinübergeführt. 
Wir fangen abermals beim Thiergärinerthor an, gehen die Riftel: 
oder Bißclgaffe, jebt Albrecht = Dürerftrafie hinab über die Füll 
Citille Gaffe) in gerader Linie hin zum Wafferihurm Cionft Land: 
Jeridhtsgefängniß), von diefemn fahren wir über die Begnib, gehen 
an den Kreuzgaffen vorliber und wenden uns dent Waizenbräuhaus 
zur, wir Taffen daffclbe Kinks liegen und ziehen an den weißen Churum 
‚damaliger Zeit cin Stadtihor), von da gehen wir an den Färbers: 
zraben hin, welchen man noch heutigen Tags umansgefüllt {chen 
ann, dann Taffen wir das Beughaus nebft den‘ Sraben ins 
liegen und wenden ung dem vordern Hallgchäude zu. Zwar ijt 
dr von den früheren Sechäulichkeiten nicht mehr viel zu fehen, doch 
it die Berbindung des Stadtgrabens mit dem Herrenfeller, weldher 
Seller aus einen Theil des Stadtgrabens gebildet wurde, od {chr 
wohl wahrzunchmen, daß zu diefer Periode, aljo int Yahr 1130, 
ich das Stabtthor an das Hallgebäude anlchnte, Kann Surdaus 
richt in Zweifel gezogen werden, indem alle Urkunden in diefem 
Dunfkte einig find.
	        
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