Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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in der Stadt Jehr groß, zumal da einige Unbekannte mit Gewalt 
in eine Kirde drangen ıumd Sturm WMuteten. Durch den Eifer 
de8 Raths aber und durdy die Berfidherung von Seite der preuß. 
Beamten, daß der Boll aufgehoben fein folle, wurde die Ruhe 
Gergejtellt, doch mußten die Bürger aufziehen und die Thore be: 
jeßen. — Bu diefer Zeit erhielt tie Stadt ein jtchendes Theater 
unter dem Entrepreneur Auernheimer, Wirth zum goldenen Reichs: 
adler und am 14. Juni hielt der König von Preußen große Revue 
Sei Fürth Uber die preuß. Truppen. 
1800. Anfang des Jahres wurden die Einlafje von den 
beiden Thürlein auf die vier Hauptthore verlegt. — Den 24. Jan. 
verbot cin Publikandunm das Hinausfahren der Leihen in Chaifen 
und orducte dafür Leidhenwagen an. — Den 11. Mai hielt die 
reformirte Gemeinde ihre erfte Berfammlung in der Marthakirdhe, 
welde ihr am 10, Mai dazu überlaffen worden, nachdem fie bis 
dahin ihren Gottesdienjt in einem Sartenjaale vor dem Wöhrder 
Thürlein gefeiert Hatte. — Den 8. Iuli Morgens näherte fich 
von Sictenhof Her ein franz. Corps Dragoner und Hufaren der 
Stadt, weldes den bloßen Durchmarfh durch die Stadt begehrte, 
und feine Stärfe auf 1300 Mann angab. Der Durchmarig 
wurde zugeftanden, und es rückten 300 Dragoner und einige Hu 
jaren, in die. Stadt. Ihr Betragen war gut; fie bezahlten ANes 
und zogen fhon gegen Mittag wieder ab. — Der NathSConfulent 
und Dr. der Nechte I. A. Kolmar machte der Wil’lhen Bi: 
bliothek ein SGejchent von 1200 ff.; defien Zinjen zur ‚Erhaltung 
und Vermehrung verwendet werden follen. — An 13. Oktober 
cejchien cin MRegulativ, den Iudenzoll betreffend. Der Name 
„Sudenzoll” wurde in „Eintrittsgeld“ verwandelt, das Seleit aufs 
gehoben, das Spitlers und Thiergärtnerthor als alleinige Eintritt: 
{Hore beibehalten und für den Eintritt von jedem Juden 7 Fr. am 
Thor, 30 Fr. bei einer befondern Erhebungsbehörde gegen Schein 
abverlangt. Blieb ein Jude über den Thorjhluß, {0 durfte er 
nur am Spitlerthor hinaus und mußte dafür 30 Fr, bezahlen; 
ölieb er mit Erlaubnip über Nacht, fo Koftete dies 1 fl. Davon 
waren ‚ausgenommen alle Biehjuden, Lieferanten und folde, die 
Sammerbader, hift. Befhr, 74 
5. Stadt Mürnbera.
	        
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