Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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gepauet, sonderlichen aber nachzufragen, wo gemelter Preussensin 
der zeytt sey und was für böse hendel er vor diesem zu Re gens- 
purg gehabt hab. Und dabeyneben nochmalen zu bedenckhen, 
wie das müntzen alhie widerumb an- und auffzurichten, auch wo 
und wie man zu einem taugenlichen müntzmaister kommen 
möcht, und ob nit thaler der zeytt solten gemüntzt werden, und 
deßwegen sowol mit Erhardten Scherel, alß dem Paulußen 
Dietherren‘!) zu handtlen, ob sich ihrer einer zu einem müntz- 
maister wolte gebrauchen lassen, yedoch wie und welcher gestalt 
der Dietherr caution thun und laisten wolt, 
Der Schluß dieses Ratsverlasses (von Und dabeyneben a%) 
schon bei Gebert 62 f. 
1303. [1593, X, 52 a] 18. Januar 1594: 
Oßwalden Anderson von Onspach, goldtschmidt- 
gesellen, soll man das begert bürgerrechten ableinen. 
1304. [1593, XI, 9 b] 28. Januar 1594: 
Auf Mattheßen Carls, Eliaßen Lenckhers und 
Esaiaßen Preussensins, aller dreyer goldtschmidt, auch 
Peter Pufflers und Onophrii Zolligkoffers underschiedtliche sagen, 
deßgleichen gemelts Carls sonderbare supplication von wegen des 
abtreibens oder sylberbrennens ist befolhen, Heinrichen Mül- 
leren als verpflichten und geschwornen goldt- und sylberschaideren 
hierauff zu hören, wie er die goldtschmidt und andere dißfals 
gehalten, warumben er sie also übernommen und wie er ihnen 
die sylber geben, deßgleichen auch die geschwornen goldt- 
schmidt zu erforderen und sie zu redt zu halten, was sie selbsten 
bißanhero abgetrieben [10a] und geschmeltzt, und warumben sie 
nitt den Müller oder den amptman in der schau gebraucht und 
von denselbigen die sylber genommen; item wie sie die sylber 
vom Mattheßen Carl haben können und bekommen haben; wider- 
zubringen und rethig zu werden, was man mehr gemeltem Carl 
zulassen woll oder nit. Und ist dabeyneben abermals verlassen, 
nochmaln mit allem fleiß zu bedenckhen, wie das müntzen wider 
alhie anzurichten sein mug, auch Paulußen Dietherren zu 
fragen, ım fall ihne Meine Herren zu einem müntzmaister 
I) Gebert S. 61. Jahrbuch der Kunstsammlungen des A. K. H. VII Nr. 
4731 (12. August 1594: Vertrag zwischen Barthel Albrecht und Paul Dietherr d. j.) 
Nach der Unterschrift unter dem bei Panzer S. 36 angeführten. Porträt Paul 
Dietherrs d. j. war er 1556 geboren und starb 1610.
	        
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