fullscreen: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Endres von Hansen befreundte Heinrich Macken, gold- 
schmids, supplication einschliessen und zuschicken. 
2841. [69 b] Esaias von Hulß*‘) hieher geschicktes buch, 
darinnen ettliche auffzüg, so zu Studgart gehalten worden, ın 
kupfer gestochen, soll. man überschlagen, was es ungeverlich 
werth, und widerbringen. 
2842. [1616, XI, 80 a] 5. Februar 1617: 
Nachdem der bewuste ingegneur ein visirung von holz 
gemacht, wie ein thor oder schlagprücken von den petarden 
zu verwahren, soll man ihne mitt versprochenen 100 f. abfertigen. 
2843. [1616, XII, 13 a] 10. Februar 1617: 
Uff die eingezogene erkundigung wegen Hansen Schneiders, 
wirths zum Roten Ochsen, ist befohlen, den bierwirth Hansen 
Lindner, sein weib und ihr maidlein ins loch gehen zu lassen, 
den maister Franzen und andre nachbarn zu hören, was sie für 
ein leben führen und sie nachmals zu red halten. Gerhard 
Garnier aber und seinen bruder, dann Seth Regenfuß, 
goldschmiden, auff dem handwerck nachfragen. 
2844. [1616, XII, 17 a] 12. Februar 1617: 
Cunrad Necas soll man sein begern, im zu erlauben, 
noch biß auff Walburgis unter dem rathhaus seine wahren fall 
zu haben, ablainen, weil dise stell albereit Peter Iselburger 
versprochen. 
3845. [18 b] Uff die eingezogene fernere erkundigung soll 
man den ins loch eingezogenen Hansen Lindner, sein weib und 
magd umbstendig zu red halten, binden und bedrohen. Man soll 
auch Gerhard und Bonaventura die Garnier, wie auch 
deß Ladfeleins mann ins loch gehen lassen und auff der gold- 
schmid supplication ihrer störerey halben und sonderlich die 
Garnier, auff das sie in eingezogener erkundigung besagt worden, 
zu red halten. Man soll auch der falschen [19 a] arbeit in ihren 
heusern nachsuchen. 
2846. [20 b] Christoff Thiel von Russin in Meissen, 
goldschmid, soll man auff bewerung der maisterstück das 
bürgerrecht zusagen. 
2847. [1616, XII, 23 b] 14. Februar 1617: 
Christoff Göttschel von Augspurg, rubin- 
x 
1) Vol. Nagler, Künstlerlexikon VI, 8359 f.
	        
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