Objekt: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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blühen also im Inneren Spuren von Verfall der alten 
Ordnung und Zunft. Mit dieser einmaligen Mahnung 
vom 28. VII 1507 ist es aber nicht getan. Noch am 
16. IX. muss der Rat nach Gewährung der erbetenen 
Lehrjungen dem Handwerk sagen lassen das sy yemandt 
zu geschwornen zeichenmeistern den herrn beym 
pfendter anzaigen damit hinfüro auff das zaichen werd 
gearbait; dem söll auch stattlich nachgegangen werden 
‘HA. 774). Erinnern wir uns, wie am Ausgang das ab- 
gelaufenen Jahrhunderts ausführlich über Art und Weise 
des Zeichnens gehandelt worden War, So muss uns das 
Unterbleiben dieser für den Rat im Interesse der 
Kontrolle so wichtigen Massregel wundernehmen. 
Bezeichnend für die ihr tatsächlich vom Rate bei- 
gemessenen Bedeutung ist der Zusatz dem söll auch 
stattlich nachgegangen werden, nämlich dass auch 
wirklich auf das Zeichen gearbeitet wird. Wir sehen 
also, wie der Rat mit sicherem Instinkt einer Bewegung 
einen Riegel vorschiebt, welche ihm die Oberaufsicht 
über den Betrieb eines der wichtigsten Handwerke 
entgleiten zu machen drohte. Haben wir bisher schon 
den Eindruck gewonnen, dass in dem kräftig auf- 
strebenden Handwerk allerlei Kräfte an der Arbeit 
waren, welche, vielleicht unbewusst, auf die Eman- 
zipation von der staatlichen Bevormundung abzielten, 
so überrascht ein Verlass vom 24. XI. des gleichen 
Jahres nicht, der offenbar durch zünftlerische Regungen 
verursacht worden ist: die platnerknecht sol man be- 
schicken und ain yeden in sonnders hören, was sy des 
handtwercks halben für conspiration gemacht haben 
und herwider kommen lassen (H. 775). Ich glaube, es 
ist nicht dem Texte Gewalt angetan, wenn ich heraus 
lese, dass in den Kreisen der Gesellen eine Bewegung 
im Gange war, die eine Änderung der Stellung des
	        
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