fullscreen: Wilhelm Durandus: Rationale, dt. (1. Teil) – Nürnberg, STN, Cent. IV, 80

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dergleichen, Beförderung von Gegenständen u. s. w. bis zu einem 
Gewicht von 15 Kilo beĩ einer Zeitdauer bis zu 15 Minuten 20 Pfg.; 
für jede weitere angefangene Viertelsstunde 15 Pfg. mehr; 
—8* 
— * 
Inneres der Frauenkirche. 
b) für die Beförderung von Gegenständen im Gewichte von über 
15 bis zu 50 Rilo bei einer Zeitdauer bis zu 15 Minuten 
40 Pfg., für jede weitere angefangene Viertelstunde 20 Pfg. mehr; 
c) für die Beförderung von Gegensständen im Gewichte von über 
50 bis 2u0 100 Kilo bei einer Zeitdauer bis zu 15 Minuten
	        
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