Volltext: error

231 — 
Seile 
iter, Ans 
3 1 
fangendon 
tt ltß 
chtuug in 
244 I 
her durth 
fangende 
31h 
irkten zinn 
Versaum 
8l' 
ed Troch 
men qu 
144 
Nleidern 
e —114 
Fuhrwerk 
· 70 
ben, Ge⸗ 
dieselhen, 
·090 
411790 
iebe, 3.! 
2246 170 
...170 
ke, 3.4 180 
ge JIhy⸗ 
G 
36 
— 
366 
6 
uner am 
43 
... 18 
..10 
... I8 
tzen, 3.9 180 
ꝛr bei den 
... Ge 
genführer 
iz, 3.10 80 
x Wagen⸗ 
rdnungen 
16 
. 6 
. . 18 
182 u. 18 
188 
rt, Z.16 18 
unq det 
19 
Nyrauz⸗ 
48 
Seite: 
Ausschluß betrunkener, kranker oder 
lärmender Personen als Fahrgäste, 
3. 10ß... 244738 
Freie Wahl der Fahrgäste unter den 
aufgestellten Fiakern, Z. 16. . 184 
Vorrecht der Fiakerführer und der 
Fahrgäste, Z. 168.. 811884 
Fahrten bei Arretierungen und poli— 
zeilichen Vorführungen, 3. 16 .. 184 
Dienstkleidung der Wagenführer, 3. 17 184 
Taschenuhr der Wagenführer, Z3. 17 184 
Fahrschein, dann Abdruck des Tarifs 
u. s. w., Führen desselben seitens 
des Wagenführers, Z3. 18... 1834 
Tarif, sowie Auszug aus der Fiaker— 
ordnung, Aufbewahrung im Innern 
des Wagens, 3. 18.. 
Anbringung einer Tafel im Innern 
des Wagens, durch welche auf die 
Fiakerordnung nebst Tarif aufmerksam 
gemacht wird, Z3. 13...— 
Bezeichnung des Beginns der Zeit 
derFahrt, dann deren Beendigung, 3.18 185 
Verhalten der Wagenführer, 3. 19. 186 
Besondere Verbote: 
durch Anrufen oder dergleichen 
Vorüuübergehende zur Fahrt einzu— 
laden; 
Trinkgelder zu fordern; 
die Leitung der Pferde während 
des Dienstes einem Fahrgast oder 
überhaupt einem andern zu über— 
lassen; 
gegen den Willen des Fahrgastes, 
welcher das Fuhrwerk genommen, 
Personen in den Wagen zu nehmen; 
den Dienst in betrunkenem oder 
auch nur angetrunkenem Zustande 
zu versehen; 
während des Dienstes bei einer 
Fahrt zu rauchen; 
mit dem Fuhrwerke in der Stadt 
umherzufahren, um Verdienst zu 
— 
Zahl der Fahrgäste, Z. 20 .. 1858 
Fahrtempo, 3. 20. * 185 
Durchsuchung des Wagens nach jeder 
Fahrt, 3. 21...1836 
Zahlung des Fahrgeldes bei einem 
eintretenden Unfäll u. s. w. 83. 23 186 
Tarif, 3. 258. .136 u. 187 
Jürmentafeln, Anbringung solcher, Z.6b6 89 
Firnis, Sieden von solchem, 3. 135.. 114 
Fischbach, Verbot des Verbringens von 
Schnee und Eis in denselben, 3. 101 98 
Seite: 
Fischbach, Verunreinigung desselben, 
Verbot des Werfens toter Tiere, 
dann von Schutt, Unrat u. s. w. in 
denselben, Verbot des Schwemmens 
von Schweinen und Verbot des Ein— 
schlagens von Pfählen, 22b.... 54 
Ftischbachbenützung, 222.. .. 54 
Itischßachleitung, Herstellung von Seiten— 
kanälen 226ß. 660 
Ftische, deren Verkauf auf dem Wochen— 
markt, 3. 7..12171 
Jilachs, dessen Verkauf auf dem Wochen⸗ 
markt, Z. JI.. .4 169 
Fileisch, Aufschlag für dasselbe, Nr. II. 204 
— Gebrauch eines weißen Tuches beim 
Ein- und Ausbringen in die Fleisch— 
bänke, Z. II.... 
(siehe auch 8 16 Abs. 2 der ober—⸗ 
polizeilichen Vorschriften vom 15. April 
1874, Kèt. A.Bl. S. 486) 
grünes, Verkauf auf dem Wochen— 
markt, Z. 5 Abs.3. .. 
leischaufschlagsordnung, 646... 
J. Aufschlagspflich.. 
II. Aufschlagssätze. 
III. Aufschlagsbezahlung. ... 
IV. Rückvergütung.. 
V. Vorschriften bezügl. der Kontrole 
Vorschriften zur Koutrole u. Sicherung 
des Fleischaufschlags, 64424.. .. 
Fleischbänke, siehe ZFleischverkauf .. 
Fleischbank, Verkehr der Metzgerkarren 
dortselbst, Z3Z. 8208. 
Ileischfabrikate. Aufschlag für dieselben, 
Nr. III. 
Ileischverkauf in den Fleischbänken, in 
Privathäusern und Läden, 19 .. 
Anschrieb des Namens des Verkäufers 
und der Fleischpreise, ßZ. ... 
Qualität des Fleisches, 19, 3. 3. 
3. 5 .5. 
die den Kunden in das Haus zu 
tragenden Fleischportionen, 3. 4.. 
Fleischwarenverkäufer, deren Verpflich— 
tung zur Führung eines Kontrol— 
buches hinsichtlich der von auswärts 
hier eingebrachten Schinken, Wurst⸗ 
waren u. s. w, 3.T— 6 
Ilüssigkeiten, säure-oder giftstoffhaltige, 
Verbot hinsichtlich des Ableitens oder 
Verbringens solcher in die Kanäle, 3Z.2 66 
schädliche, Verbot des Ausgießens 
solcher auf die Straße, Z.97.-97 
übelriechende, Verbot des Verbringens 
in Rimnfteine und Wasserläufe, Z. 118 101 
170 
203 
203 
208 
204 
205 
205 
X
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.