Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

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Mehl vom 14. August 1922 und die über die Durchführung der Lebens- 
mittel- und Kohlenversorgung gleichen Datums zu erwähnen. 
Verteilung der Ware. Jm Berichtsjahre wurde die der versor- 
zungsberechtigt en Bevölkerung zustehende Hohl none) in Form von 
Schwarzbrot mıt täglich 250 gr verabreicht. Die Abgabe: erfolgte 
auf Grund der jedem Versorgungsberechtigten ausgehändigten Brot- 
rarten, welche in Blättern zu je 7 Pfund, gültig für 14 Tage, auS- 
gegeben wurden. 
Die Zusatzversorgung (Mehl für die minderbemittelte Bevölke- 
rung) konnte durch Bereitstellung von 70 Zigen Weizenkochmehl ,sel-. 
tens des Staatsministeriums_ für Landwirtschaft, nach Maßgabe des _ 
ron der Regierung von Mittelfranken, Kammer des Jnnern, aufgestell- 
ten Vertei lungsplenes aufrecht erhalten werden. Die Rıchtlinien 
sahen eine Kop ee von je 2 Pfund in den Monaten Mai,Juni ‚Juli, 
August und die Hälfte im September 1922 vor, jedoch mit dem Abmaße 
daß überall die wohlhabendere Bevölkerung von seinem Bezuge ausge- 
schlossen bleiben mußte. Da die Feststellung der ” wohlhabenden 
Bevölkerung ” anf unüberwindliche, verwaltungstechnische Schwie- 
rigkei ten gestoßen wäre Beanugte EN sich damit in der amtlichen Be- 
kann imachung über die Verteilung des Mehles darauf hinzuweisen, 
jaß nach Anordnung des Landwirtscheftsministeriums diese Be- _ 
rölkerngsschicht vom verbilligten Mehlbezug ausgeschlossen blei- 
ben sollte und sich daher des Mehlbezuges enthalten möge. ) 
Entgegen den Bestimmungen der Kreisregierung konnte im Mai 
keine Verteilung stattfinden. Die zur Verfügung stehenden Mehl- 
menzen reichten lediglich zur Abgabe von insgesamt 5 Pfund statt 
7 Pfund Mehl auf den Kopf der Bevölkerung aus, weil, wie voraus- 
zusehen war, die sogenahnte wohlhabende evölkerung sich des Mehl- 
bezuges größtenteils doch nicht enthielt. Bemerkt sei noch,daß 
600 Zentner von diesem Mehl als SonderverSorgung durch das Wohl- 
fahrtsamt neben.den Winterbeihilfen (Kartof elgutscheinen usw.) 
auf Mehlgutgcheine hinausgegeDen wurden, welche zum Bezug von_ je 
3 Pfund 70 Eigen Weizenmehl zum Vorzugspreise von K 3.-- für I 
Pfund berechtigten. , 
Sowohl die städtischen Anstalten als auch die Privatanstal- 
ten wurden während des ganzen Berichtsjahres in jeder nur Lett 
Weise mit Mehlzuweisungen auf verbilligtes Weizenkochmehl bedacht. 
Jm Gegensatz zu dem vorjährigen irelen Verfügungsrecht in _ der 
Verwertung der Klei e wurde,wie erwähnt, mit Reichsverordnung 
vom 8. September 1922 (Reichsgesetzblatt Seite 735) und den hiezu 
ergangenen bayerischen Bestimmungen vom 17, üktober 1922 eine Re- 
ge ung der Kleieverteilung geiroiien, welche in ihren Grundzügen 
estimmte, daß den Erzeugern für alles abgelieferte Umlagegetret- 
je,insbesondere auch Hafer, Kleie im Verhältnis von 1 zu 10 zu dem 
abgolieferten Getreide anzubieten und auf Verlangen zu liefern sel. 
Neben dieser Verpflichtung konnte Kommunal-Verhänden auf Antrag 
äberschüssige Kleie zugewiesen werden, welche aus dem Zuschußge- 
treide anfiel.Von dieser Vergünstigung machte auch unser Kommunal- 
Verband als Zuschußkommunalverband Gebrauch. Zr mußte für sämtli- 
che Kleie die gesetzlich vorgeschriebene Vergükung bezahlen und 
sich verpflichten, die belassene Kleie nur an Verbraucher seines 
Bezirkes abzugeben; zur Hebung der Versorgung mit Milch durfte 
Fleie an milchwirtschaftliche Betriebe auch außerhalb des Bezirkes 
abgegeben werden. Es wurden 10 60L dz freie Kleie und 20 886 be- 
wirtscheattete Yie3e ee ste 1 hands y 
ie der Landesgefreidestelie zustehende Vergütun etrug ge- 
müß $ 4 üer Kleieverordnung für den Dopelzentner: vom 16. ASt 
his ou. Oktober 1922: 560 #, vom 1. bis 30, November 1922: 2610 X, 
vom l. bis 31. Dezember 1922: 5180 X, vom 1. bis 3Ll. Januarl923: 
1359 Mk, vom 4. bis 28. Februar 1923: 8150 X und vom 1. bis 31.März
	        
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