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verpflichtet, seine Macht nicht schon vor dem Tode des
Markgrafen nach Franken vorzurücken, Preussen war
somit rechtlich nicht gebunden. Immerhin berührte es in
Wien peinlich, dass 1790 Bärensprung in den Fürsten-
ümern erschien. Der Kaiser holte damals zu einem
Gegenstoss aus; er ernannte die beiden entlassenen
Minister des Markgrafen zu geheimen kaiserlichen Räten.!
Der lange Aufenthalt desselben in Berlin im Winter von
1790 auf 1791 steigerte das Unbehagen. Wiener
Kreise äusserten unmittelbar nach Abschluss der Verein-
barung vom 16. Januar die Besorgnis, der König wolle
aoch bei Lebzeiten seines Vetters dessen Lande er-
werben. Der preussische Gesandte wurde beauftragt,”
derartige Gerüchte zu dementieren; der König denke in
Franken sowenig an eine Veränderung wie der Fürst.
Die Aufmerksamkeit des Wiener Hofes musste von neuem
yeweckt werden, als Oberst Bischoffswerder die Aufhebung
des Lehensverbandes zwischen Böhmen und Eschenau, ja
sogar eine Belehnung für das brandenburgische Haus zu
gesamter Hand empfahl.*® Noch mehr musste es ver-
wundern, dass der preussische Gesandte in Wien, Freiherr
v. Jacobi-Klöst, einem Befehl des Kabinettsministeriums
gemäss, Belehnung des Königs im Namen des Markgrafen
begehrte, Auch unmittelbare Nachrichten über Ansbach-
Bayreuth waren in Wien vorhanden. Der Vizekanzler
Cobenzl behauptete, durch einen alten Diener des Mark-
grafen von den zwischen diesem und der preussischen
Regierung gepflogenen Verhandlungen Kenntnis zu haben,
t, Bericht Böhmers vom 2. Nov. 1790.
2. In dem angeführten Reskript vom ı1ı. Febr. 1791. — K. Th.
v. Heigel.: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs des Grossen
bis zur Auflösung des alten Reiches (1899) I, 383.
3. 21. Febr. 1891: s. o. S. 42.