Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

U 
en. 
rt⸗ 
dei⸗ 
Einleitung. 
Bulle enistanden; in welchem Reichsgrundgesetz 
Nuͤrnberg das Vorrecht erwarb, daß ieder deut⸗ 
sche Kayser und Koͤnig seinen ersten Reichstag 
in dieser Stadt zu halten hat. 
19 
zeil 
zu⸗ 
XR 
kre 
14 
n, 
vit⸗ 
er⸗ 
zuf 
* 
ze⸗ 
en⸗ 
zaht 
Bey den Unruhen, welche in Deutschland zu 
Ende des XIV. Jahrhunderts, und besonders 
nach dem Tod K. Karls des IV. immer mehr uͤber 
Hand nahmen, konnte auch Nuͤrnberg nicht ohne 
Befehdungen bleiben. Es trat daber 1384. in den 
Schwaͤbischen Bund, und gerieth unter andern, 
der mit ihr verbuͤndet gewesenen Reichsstadt Ro— 
tenburg ob der Tauber wegen, mit dem Bischoff 
zu Wuͤrzburg und dem Burggraf Friedrich, in ei⸗ 
nen Krieg; anderer Befehvungs- und Plackerge⸗ 
schichten nicht zu erwaͤhnen, die damals und in 
dem folgenden Jahrhundert sehr haͤufig vorfielen, 
und worunter so oft Unschuldige leiden mußten. 
u 
zu 
ͤn⸗ 
u 
und 
Kan 
dall 
hel⸗ 
wut⸗ 
nen 
aull⸗ 
Im Jahr 1424. hat R. Siegmund der 
Stadt Nuͤrnberg die Reichskleinodien und Hei⸗— 
ligthuͤmer anvertrauet, und auf bestaͤndig in Ver⸗ 
wahrung gegeben. Sie wurden durch die Abge⸗ 
ordneten des Raths, Siegmund Stromer und 
Georg Pfinzing, aus Ungarn hieher gebracht. 
Das Heiligthum hat man von dieser Zeit an bis 
1523. mithin gerade hundert Jahr lang, dem 
B 2 Volk
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.