Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Verfassung. 
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beywohnen; dahingegen sich iene 34. Rathsglie⸗ 
der taͤglich, und gewoͤhnlich nur Vormittags, ver⸗ 
sammeln. Das erste ansehnliche Rathsglied ist 
zugleich Reichsschultheis und Pfleger der Reichs⸗ 
veste, und stehet mit dem zweyten, als Losunger 
in Verbindung. Diese Duumuiri sind dem gan⸗ 
zen Aerarium vorgesetzt, und haben von der buͤr⸗ 
gerlichen Abgabe, die man Losung heiset, den 
Namen Losunger. Mit dem dritten machen sie 
die drey Obrist⸗Hauptleute der Stadt aus, und 
sind diese Triumuiri zugleich Kayserliche wuͤrkliche 
Raͤthe, und Verwahrer der Heiligthuͤmer und 
Reichskleinodien. Der aͤltere geheime Rath 
bestehet aus den sieben ersten Rathsgliedern, und 
dies collegium septemuirale versammelt sich, zu 
Abhandlung der wichtigsten Angelegenheiten, nach 
gehaltenen Rathssessionen, woͤchentlich gewoͤhnlich 
ein⸗ oder zweymal besonders. Weiter wird der 
Rath abgetheilt, in den innern geheimen Rath, 
oder den Ausschuß, der in den 13. alten Burger⸗ 
meistern und in den 4. ersten alten Genannten 
bestehet, und in den innern Rath, welcher die 
34. adelichen Mitglieder in sich begreift. Von 
diesen sind 13. Buͤrgermeister, oder Consules, 
und 13. Schoͤpfen oder scabini, dann 8. alte 
Genannte, welch-letztere das Collegium der Ge⸗ 
nannten des groͤssern Raths, oder den Ausschuß 
der 
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