188 Verfassung.
Unter den vielen nahe an der Stadt gelege—
nen Custorten wird ietzt der Dutzendteich am
staͤrksten besucht, theils wegen seiner natuͤrlichen
anmuthigen Lage, theils wegen der getroffenen
neuen Einrichtungen, und theils wegen der Ge⸗
sellschaft aus allen Staͤnden, die man immer alda
antrift. In einem geraͤumigen Saal des Wirths⸗
hauses wird getanzt, und auf dem grosen Teich
belustigt man sich im Sommer mit Gondelfahren,
und des Winters mit Schlitten und Schlittschuhen.
Der Irrhain bey Kraftsbof, welcher der
Blumenordens gesellschaft eigenthuͤmlich gehoͤrt,
aber auser ihren Versamlungen iedermann offen
stehet, dient bey schoͤnem Wetter zu einem ange⸗
nehmen Aufenthalt. Es ist ein groser eingefange⸗
ner hin und wieder mit hohen Baͤumen und klei⸗
nen Gesellschaftshuͤtten besetzter, auch mit langen
bedeckten Gaͤngen und einem Irrhain, versehener
Platz.
Volksmenge und deren Eintheilung.
Nuͤrnberg mag wol noch vor zwey hundert
Jahren die Haͤlfte, und vor hundert Jahren den
dritten Theil mehr Einwohner gehabt haben,
als ietzt; dies ist nicht in Abrede zu stellen. In⸗
dessen kan man doch ihre Anzal, ohne die Vor⸗
staͤdte, Gaͤrten ꝛc. mit in Anschlag zu bringen,
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