Verfassung. 187
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Unter denen, seit einigen Jahren erst ent⸗
standenen Clubs, ist derienige besonders zu be⸗
merken, welcher sich wochentlich am Donnerstag
im Schiesgraben versammelt, wobey Abends ge⸗
speiset wird. Die Gesellschaft bestehet aus Adeli⸗
chen, Gelehrten und Kaufleuten, und werden oͤf⸗
ters Fremde dazu eingeladen.
Ein anderer zalreicher, meist aus Kaufleu⸗
ten bestehender Club, versammelt sich, den Som⸗
mer durch, in einem Garten vor der Stadt, und
hat eine eigene Behausung in der Stadt innen,
worinnen die Zusammenkunft im Winter gehalten
wird.
Die vielen um die Stadt gelegenen anmu—⸗
thigen Gaͤrten veranlassen haͤufige Privat⸗ und
oͤffentliche Gesellschaften. Es wird naͤmlich, was
letztere anlangt, in einigen dieser Gaͤrten, auch
Wein und Bier, oder warmes Getraͤnk geschenkt,
wobey man allerley Erfrischungen haben, und
iedermann Zutritt finden kan. In einigen andern
sind geschlossene Gesellschaften.
Die Spatziergaͤnge vor der Stadt sind an⸗
genehm und abwechselnd. Besonders volkreich,
oder, wie der Nuͤrnberger spricht, leutseelig, sind
die, mit Alleen besetzte Hallerwiese, und die Jo⸗
hannesfelder, auch der Juͤdenbuͤhl, s. o. S. os.
Unter