Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

166 Verfassung. 
aͤltern Zeiten; und wenn besonders die hiesigen 
Manufacturwaaren nicht an allen Orten mehr ein⸗ 
gefuͤhrt werden duͤrfen: so ist doch die Handlung 
auf Wechsel, mit Speditions⸗ und Commissions⸗ 
guͤtern, mit hiesigen Manufacturwaaren an aus⸗ 
waͤrtige Orte, und in andere Welttheile, und mit 
fremden, hieher kommenden Guͤtern, noch immer 
ansehnlich genng, um Nuͤrnberg uͤnter die bedeu⸗ 
tenden Handelsstaͤbte Deutschlands zu zaͤlen, ob 
es schon an keinem schiffbaren Fluß liegt. 
Zu dem Handelsplatz sind von angesehenen 
Kaufleuten vier Marktsvorstehere und zwoͤlf 
Marktsadiuncten verordnet. Erstere sind zu⸗ 
gleich Beysitzer bey dem Bankogericht, (dessen oben, 
so wie der Bankiere, S. 126. Erwaͤhnung ge⸗ 
schehen ist.) und versammeln sich, nebst andern 
Kaufleuten, woͤchentlich dreymal in dem Markts⸗ 
gewölb, d. i. auf der Boͤrse am Herrenmarkt. 
Sie erstatten auch in Mercantilstrittsachen, welche 
einer richterlichen Entscheidung beduͤrfen, auf Ver⸗ 
langen ihre Gutachten. 
sind zwe 
drey. 
Kaufmanf 
Eichwaͤg 
Ablader, 
Ruͤrnberg 
Die heueß 
Specerey 
welche im 
Der 
zal der 
Indesen 
angegeher 
VX 
Zum Aufgeben der ab⸗ nnd zugehenden Guͤ⸗ 
ter, und ihrer Frachten, sind zehen Goͤterbestaͤt⸗ 
ter aufgestellt, deren, nebst den Wag- und 
Zeichenmeistern, schon oben G. 113. bey dem 
Zoll⸗ und Wagamt gedacht ist. Wechselsensale 
sind
	        
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