Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Verfassung. 
zu practiciren. Die Anzal aller dieser Personen 
ist nicht genau bestimmt. 
Kirchliche Verfassung. 
Ein iedesmaliger Herr Kirchenpfleger, der 
unter den vier Herren Scholarchen der vorderste 
ist, hat im Namen eines hochloͤblichen Raths 
die Episcopalrechte in der Stadt zu respiciren. 
Mit diesem Kirchenamt ist zugleich das Conver⸗ 
titen⸗ und Grabstaͤttamt verbunden. Jaͤhrlich 
wird einmal von ihm, und den uͤbrigen Scholar⸗ 
chen Rirchenconvent gehalten, welchem die 
saͤmtlichen Prediger, dann die beeden Schaffer 
aus den Haupt⸗- und Pfarrkirchen, der Pastor in 
der Vorstadt Woͤhrd, und ein Diakon aus ieder 
der fuͤnf Kirchen, womit Seelsorge verbunden ist, 
nebst dem Vormundschreiber, als Protocollisten, 
beywohnen. Was nun bey der Religions⸗ und 
kirchlichen Verfassung zu erinnern ist, wird dabey 
vorgetragen, und dem Rath zur weitern Verfuͤ⸗ 
gung vorgelegt. Zu Zeiten werden auch Rirchen⸗ 
visitationen angestellt. Im Jahr 1789. ist be⸗ 
schlossen worden, einige Stellen der Geistlichen 
in der Stadt einzuziehen, womit bereits ein An⸗ 
fang bey sich ereigneten Erledigungen gemacht 
worden ist. Solchemnach sind statt sechs Predi⸗ 
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