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Verfassung.
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gesetze dieser Republik mitgetheilt erbielte, im
Jabr 1507. errichtet worden. Dieienigen vier
Rathsglieder welchen die Curatel der Universitaͤt
Alcdorf, das Scholarchat und die Oberallmos⸗
pflege anvertrauet ist, sind zugleich diesem Amt,
unter dem Namen Obristvormuͤnder der Wittwen
und Waysen, vorgesetzt. Dabey ist ein Amts⸗
schreiber und ein Registrator angesteilt. Alle Erb⸗
schaftsstrittsachen in der Stadt koͤnnen hier ange⸗
bracht, und darf darinnen schriftlich bis zur Du⸗
plik gehandelt werden. Die Entscheidung erfolgt
nach den Gutachten der, in der Sache zu Rath
gezogenen Consulenten. Alle Todesfaͤlle werden
im Vormundamt aufgezeichnet, den Unmuͤndigen
Vormuͤndere verordnet, und die Inventuren wie
die Testamente registrirt. Pupillengelder koͤnnen
in diesem Amt anf Verzinsung angelegt werden,
und wird davon eine geringere Losung entrichtet.
Das Rugsamt ist eigentlich das Handwerks⸗
gericht, und hat seinen Ramen von ruͤgen, (wel⸗
ches anzeigen, anklagen heiset,) weil dieienigen,
welche sowol gegen Handwerks- als auch Policey⸗
ordnungen handeln, daselbst belangt und gestraft
werden. Es sind fuͤnf Rathsglieder dazu deputirt,
und ein Amtsschreiber, auch seit 10. Jahren, ein
Substitut aufgestellt. Woͤchentlich wird zweymal
Amt