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106 Verfassung. 
Reichskrieg hat sie 8. Compagnien zu Fuß, dann 
vier Compagnien zu Pferd, naͤmlich zwey von 
Kuͤrassiern und zwey von Dragonern zu stellen 
gehabt. 
Nuͤrnberg ist ein Stand des Fraͤnkischen 
Kreises, und hat unter den Staͤdten desselben 
den Vorsitz. Es werden daselbst die Kreistage 
gehalten, und sie ist auch eine Kreis-Leg⸗ und 
Muͤnzstadt. 
Von einigen fremden Staaten, in und auser 
dem deutschen Reich, hat Nuͤrnberg zollfreyheiten 
hergebracht. 
Mit Frankreich ist seit 1770. das jus albi- 
nagii, oder das Heimfallrecht aufgehoben. 
b) Innere Verfassung. 
Der Rath. 
Die urspruͤngliche und aͤltere Regiments⸗ 
verfassung der Stadt, ist durch K. Karl den IV. 
nach dem oben gedachten Aufruhr, im Jahr 1349. 
in etwas abgeaͤndert worden. Seit dieser Zeit 
bestehet der volle Rath aus 34. Gliedern von 
alten adelichen Patriciatsfamilien, und aus 
acht Personen vom Handwerksstand; welche letz⸗ 
tere aber nur zu gewissen Zeiten, und wenn sie 
ausdruͤcklich beruffen werden, den Rathssessionen 
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