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als auf den übrigen Krakauer Tafeln. Und in Nürnberg wurde
der Guss vollzogen.*?)
In dem frühen Nürnberger Aufenthalt vor 1477, und mag
es auch nur kurze Zeit gewesen sein, die Stoss als Meister in
seiner Geburtsstadt verbracht hat, — denn allem Anschein nach
war er vor seiner definitiven Übersiedelung nach Krakau dort
bereits tätig gewesen und hatte von seiner Kunstfertigkeit reden
yemacht, — hat er natürlich auch Schnitzwerke geschaffen. Mit
Bestimmtheit lassen sich jedoch solche nicht nachweisen, weil
über Veits Jugendgeschichte und Lehrjahre auch nicht die ge-
ringste Nachricht auf uns gekommen ist. Auf Grund der frühesten
Krakauer Arbeiten lässt sich dennoch, so glaube ich, ein in der
Sammlung Streit zu Kissingen befindliches Holzrelief des Todes
der Maria auf Veit zurückführen. (Fig. 19.) Im Banne der frühern
dunklen Vorstellung über Michael Wolgemut trug man kein Be-
denken, diesem Schnitzwerk den Namen dieses Meisters beizu-
legen, und eine alte dem Berliner Museum gehörende Photo-
graphie bezeichnet Wolgemut auch wirklich als Meister dieser
Schnitzarbeit. Nachdem aber das Bild von Wolgemuts Tätigkeit
festere Umrisse bekommen hat und auch einige Skulpturen an
seinen Altären als Erzeugnisse seiner Werkstatt, wie später ge-
zeigt werden soll, angenommen werden müssen, ist der Unter-
schied zwischen ihnen und dem Streit’schen Relief, das die Kenn-
zeichen eines noch in der Entwicklung stehenden, aber nach
charakteristischem Ausdruck strebenden Meisters trägt, deutlich
genug.
Vergleiche mit dem Lusiner Triptychon in der Akademie
zu Krakau, einer der frühesten Krakauer Arbeiten Veits, be-
stärken meine Ansicht, dass die Kissinger Darstellung des Todes
der Maria ein Stoss’sches Frühwerk ist. Das Motiv des die
Lampe Auslöschenden, dessen Gesicht die Kenntnis slavischer
32) Die Callimachus-Tafel wie die übrigen Vischerischen Grabplatten in Krakau
müssen in Nürnberg gegossen sein. Immer war der Rat darauf bedacht, für das
Rotschmiedgewerbe keine Konkurrenz entstehen zu lassen. Nur mit ganz besonderer
Erlaubnis des Rates durften Nürnberger Rotgiesser auswärts giessen. Sonst wurde
zurückberufen, wer ohne Erlaubnis auswärts goss. (Essenwein, Die im Germanischen
Museum befindlichen Bronzeepitaphien, Anzeiger des Germanischen Museums
[891, Einleitung.)