Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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der Wald, für den Wohlstand der Stadt ein höchst wichtiger Faktor 
von dem erbarmungslosen Feind völlig in Asche gelegt werden * 
Für die Stadt schließlich bedeutete die soeben gemeldete Verstärkung 
des feindlichen Heers und die damit ermöglichte Einschließung von 
zwei Seiten eine nicht unbedenkliche Gefahr. Und wenn sie sich auch 
bei dem nicht zu leugnenden Opfermut der Bevölkerung noch lange 
hätte halten können, so wurde die Belastung des Stadtärars doch 
immer unerträglicher, abgesehen davon, daß der eigentliche Lebensnerv 
der Stadt, der Handel, gänzlich unterbunden war. Alle diese Erwäg⸗ 
ungen bestimmten den Rat endlich, von zweien Übeln das kleinere zu 
wählen und die immer noch hoch genug gespannten Forderungen des Feindes 
zu bewilligen. Die Bestimmungen des Friedensvertrags waren folgende: 
1.) Nürnberg verspricht nach dem Vorgange, und unter denselben 
Bedingungen wie Augsburg und die anderen daselbst versammelt ge— 
wesenen Reichsstädte, sich der Einigung der Fürsten anzuschließen. 
2.) Von Ersatz oder Anforderung wegen des der Stadt an ihren 
Schlössern, Städten oder sonst zugefügten Schadens soll weder gegen 
Markgraf Albrecht, noch gegen Markgraf Georg Friedrich irgendwie 
die Rede sein, die Stadt verpflichtet sich deshalb, niemals in irgend 
einer Weise Rache zu üben. 8.) Alle zwischen den Markgrafen und 
der Stadt Nürnberg noch obwaltenden Irrungen und rechtshängige 
Streitigkeiten sollen dem langwierigen Rechtsgange entnommen und 
auf ein Kompromiß zu gütlicher Entscheidung des Kurfürsten von Sachsen 
und der Herzöge Albrecht von Bayern und Christoph von Württemberg, 
sowie der Reichsstädte Augsburg, Rothenburg a. d. T. und Schwäbisch 
Hall gestellt werden. 4. Die Stadt zahlt dem Markgrafen als Kriegs⸗ 
entschädigung 200000 fl., davon 150000 fl. sogleich, den Rest in einem 
Monat. Außerdem giebt sie ihm sechs Stück schwere Geschütze, nämlich 
zwei scharfe Metzen, zwei Singerinnen und zwei Notschlangen, nebst 
400 Zentnern Pulver. 5.) Der Markgraf verspricht dagegen, der Stadt 
alle eingenommenen Städte, Schlösser, kurz alle Eroberungen, ohne 
weitere Entschädigung sofort wieder einzuräumen, jedoch mit Ausnahme 
der empfangenen Brandschatzungen und der daran noch rückständigen 
Summe von 19833 fl., die der Rat noch entrichten solle. 6.) Die 
Handelsstraßen durch seine und Georg Friedrichs Lande sollen für die 
Nürnberger wieder geöffnet sein, alle ihnen aufgehaltene Kaufmanns— 
waren sind, soweit sie noch nicht verbeutet sind, unverzüglich zurück— 
zugeben. 7.) Alle Gefangenen sollen beiderseits ohne Entgelt freigelassen 
werden, jedoch nach Kriegsordnung mit einer leidlichen Schatzung, wie 
sich die Gefangenen mit denen, die sie gefangen, über die Ranzion 
verglichen haben.
	        
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