Einleitung. Einteilung der öffentlichen Ausgaben. | 421
Stelle, wo die Formel in jedem einzelnen Posten zu ergänzen ist, deuten
wir, wenn Zweifel über sie entstehen können, durch einen Stern (*) an;
and hinter den letzten Posten, für den die Ergänzung stattzufinden hat,
setzen wir einen Gedankenstrich. Das „Dedimus“, mit welchem im Original
jeder einzelne Eintrag beginnt, lassen wir ein für allemal fort, da es
ohnedies deutlich genug ist, dafs es sich hier um Ausgaben handelt.
Die zahlreichen kleineren und gröfseren Ausgabegruppen, die wir auf
liese Weise erhalten, führen wir dem Leser nach Paragraphen und Ka-
piteln geordnet in zwölf Abschnitten vor. Von diesen umfafst:
No. I: Die Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung.
No. II: Die Ausgaben für die Unterhaltung der bewaffneten Macht.
No. III: Die Ausgaben für den Sicherheitsdienst.
No. IV: Die gesondert verrechneten Ausgaben für Kriegszüge und aus-
wärtige Händel.
No. V: Die sonstigen Ausgaben für den auswärtigen Dienst der Stadt.
No. VI: Die Ausgaben für den Ehrendienst der Stadt.
No. VII: Die Ausgaben für Rechtpflege.
No. VIII: Die Ausgaben für Polizei und Wohlfahrtspflege.
No. IX: Die Ausgaben für das städtische Bauwesen.
No. X: Die Zuschüsse zu den Ausgaben der städtischen Finanzämter.
No. XI: Die Ausgaben für Verzinsung der öffentlichen Schuld.
No. XII: Die Ausgaben für Erwerb von Besitz- und Forderungsrechten.
Ein dreizehnter Abschnitt vereinigt alle diejenigen Ausgaben in sich,
deren Zweckbestimmung aus dem Wortlaut der Registereinträge nicht
mit Sicherheit zu erkennen ist. Der vierzehnte und letzte stellt in
Tabellenform die ziffernmäfsigen Ergebnisse aller in diesem Teile ent-
haltenen Ausgaben zusammen.
Unsere Einteilung findet gleich der im vorhergehenden Teil von uns
aufgestellten Klassifizierung der Einnahmen ihre Rechtfertigung nicht in
der Schärfe der ihr zu Grunde liegenden begrifflichen Unterscheidungen.
Im Gegenteil, die von uns in den zwölf ersten Abschnitten aufgestellten
Kategorien greifen zum Teil in einander über und müssen es sich deshalb
gefallen lassen, wenn man sie verschwommen und unklar schilt. Aber
wir können die einzelnen Ausgabezwecke eben nicht enger umschreiben
und nicht sorgfältiger von einander trennen, als es die Registereinträge
zulassen; und diese fassen nicht selten Ausgaben, die wir der Folgerichtig-
keit wegen lieber getrennt verrechnet sähen, ohne jede äufsere Unter-
scheidung in einen einzigen Posten zusammen. Indem wir uns bemühen,
ansere Darstellung so genau als möglich der Eigenart des Stoffes anzu-