Volltext: Nürnberg

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1636. [1600, II, 12 a] 30. April 1600: 
Basilium Heldten, mahler, soll man zum bürgerrecht 
zu Wörth khommen lassen ..- 
1637. [1600, II, 24 b] 7. Mai 1600: 
Martin Behem%, mahler, der verschinen winter auff 
dem bürgerschlitten in bauernklaidern Eberharden Wagner vor- 
gefahren, soll man, weil der Wagner die straff schon bezalt, bey 
der straff auch bleiben, Fridrichen Vischer, gastgeb zum Zehen- 
der, aber, der dem Behem das pferd zum schlittenfahren gelihen, 
die halbe straff nachlaßen. 
1638. [1600, II, 32 a] 9. Mai 1600: 
Geergen Rucker, goldtarbeiter, soll man bey seinem 
stieffbruder Paulus Pfann alhie nachfragen und, do sich befindet, 
das er nitt schulden halben sich von hinnen absentirt, und ge- 
dachter Pfann die losung‘ für ihne schweren und bezalen will 
ime alßdann zway jahr lang zu Hamburg unauffgesagt seins 
bürgerrechtens zu wohnen vergunnen. 
1639. [1600, II, 2. Abt. 7 b] 9. Mai 1600: 
Hanß Erasmussen von Brausnigen [oder Breusingen?] soll 
man etlicher alhie verkhauffter ring halben Da- [8 a] viden Buch- 
felders, hefftleinmachers, und Jacoben Murmans, golt- 
schmidts, bericht einschliessen. 
1640. [1600, II, 37 b] 13. Mai 1600: 
Claudi vom Creutz, granatenschneider, soll man 
erlauben, das er auff seine inn die bappier eingebundene rößlein 
und andere arbait den halben adler mitt den sparren rott und 
weiß mit unterzaichnung seines namens machen mö68$. 
1641. [38 a] Peter Schenckhel, brieffmalern und 
illuministen zu Leipzig, soll man wegen Sebastian Muth, 
buchbindergesellen, nach dem form: schreiben. 
1642. [1600, III, 39 a] 7. Juni 1600: 
Ein weiterer Ratsverlaß über diesen Gegenstand. 
1643. [1600, II, 42 b] 15. Mai 1600: 
Auff Michel Haußners?%, goltschmidts, ansag soll 
1) Mitteilungen 1899 S. 126 (war Vorgeher seines Handwerks 1599-—1608). 
?) Im Goldschmiede -Verzeichnis Nr. 604 (zwischen 1586 und 1620) als 
Silberarbeiter. Rosenberg Nr. 1298, Mummenhoff, Rathaus S. 269 (1606). Mit- 
teilungen des Vereins für Gesch. der Stadt Nürnberg X, 56 (1603). Franken- 
burger Nr. 250 (1603).
	        
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