Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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2463. [1611, XII, 40 b] 15. Februar 1612: 
Johann Starckowitz, paumaister von Dantzigk 
soll man den wein schencken. 
2464. [1611, XII, 44 b] 17. Februar 1612: 
Jörgen Schneider, brieffmaler und illuministen, 
soll man sein begern, das er mitt seinen sohnen arbeiten mög, 
der rugsherren bedencken gemes abschlagen und ime sagen, es 
sey ime vor disem mehr nitt als mitt seiner ainshand zu arbeiten 
erlaubt, er aber dadurch für keinen volkummenen maister erkennet 
worden, derwegen er seine kinder über dise arbeit nıtt setzen, 
sonder bey einem redlichen ’maister redlicher weis lernen lassen 
sollen; dabey lassens Meine Herren nochmals bewenden. Wann 
er sich nun mitt demselben ye nitt ernehren könne, mög er seine 
gelegenheit andrer orten suchen, dann Meine Herren können ime 
von seiner furge- [45 a] wandten kranckheit wegen ein mehrers 
nitt einraumen und ihne ein solche zerrüttung auff dem handwerck 
machen lassen; darnach mög er sich entlich richten und sich nitt 
umb die erlangte gnad selbs wider bringen. 
2465. [1611, XII, 46 a] 18. Februar 1612: 
Sebald Lam, goldschmidsgeselleimspital, om vor. 
24.66. [1611, XII, 65 a] 26. Februar 1612: 
Hainrich Knopf soll man auff (auff) seine supplication, 
die alimentation seins unehelichen kinds betreffent, Maria Seltin 
übergebnen gegenbericht, wie derselb von herren D. Scheurl ge- 
miltert, ime oder seinem anwald zustellen, und im dabey anzeigen, 
Meine Herren lassen die Seltin dabey verbleiben, wellen sich 
auch versehen, sein principal werde hierinnen die gebür ohn 
Meiner Herren ferner molestation zu verschaffen wißen. 
2467. Anna, Hansen Hartwigs, sigelgrabers, weib, 
die sich selbs gefehrlich in den halß gestochen, soll man durch 
einen canzlisten deßwegen zu red halten laßen, auch einen kir- 
chendiener zu ihr verordnen. 
2468. [1611, XII, 2 b] 27. Februar 1612: 
Die verlesene relation, was die ursach sein mög, darumb 
Anna, Hansen Hartwichs wittib, sich ableibig machen 
wollen, öetfreffend. 
2469. [1611, XIII, 7 a] 29. Februar 1612: 
Jeremias Rauwolff, blumenmacher von gold und 
silber, soll man bey‘ den geschwornen goldschmiden
	        
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