dachte fich als Schüler nicht nur Fünftige Kaufleute und
Sabrikanten, fondern Angehörige aller der Berufsarten, die
damals nicht direkt zu den gelehrten Ständen gerechnet wur
den. Wer zur Univerfität übertreten wollte, dem follte ein
fakultativer Unterricht im £Lateinifchen erteilt werden, im übrigen
unterrichtete die Schule in den modernen Sprachen, in Mathe:
matif, den Naturwiffenfchaften, Zeichnen, neben AMufit und
Turnen.*) Die 1792 ins Leben getretene Jnduftrie-Gefelljchaft
fchuf 1801 eine Ynduftriefchule für Knaben. Dabei war be:
fonders Förderung des Kleingewerbes ins Auge gefaßt. Neben
Unterricht in Zeichnen, Rechnen, Mathematitk und Naturwifjen-
fichaften war auch Handfertigkeitsunterricht vorgefehen. So
trat Nürnberg mit einem der Zeitlage entfprechenden realifti-
Ichen Schulwefen in die bayerifche Zeit über.
In Bayern hatte man eine Reform der alten Klofter-
fchulen in dem MWißmaierfchen CLehrplane verfucht.”) Seine
Eigentümlichfeit beftand darin, daß er dem realiftifchen Unter:
richte in der untern Hälfte des Gymnafiums Plag fchaffen
wollte. Die zahlreiche Einverleibung proteftantijcher Städte
und Gebiete in den Jahren 1803—1806 machte eine Xenord-
nung des Mittelfchulwejens nötig. So erfchien denn die Nieth-
hammerfche Studienordnung vom Nahre 1809, die im ganzen
£ande neben dem humaniftifchen und demfelben vollftändig
gleichgeftellt ein einheitlich geordnetes ftaatliches Realfchul-
wefen fchuf.?) Wäre Bayern bei diefer Einrichtung beharrt,
jo würde ihm die Führerfchaft im realiftifchen Schulwefen ganz
Deutfchlands zugefallen fein. Kein deutfcher Staat hatte bis»
her ein folches in Angriff genommen, erft 1818 begann Würt-
temberg damit.*) Wie viele Derwirrungen wären damit ver-
mieden worden! Bis auf den heutigen Tag leidet das bayerifche
Realichulwefen daran, daß der Staat die ausfchließliche Leitung
aus der Hand gegeben, die Stadt: und Kreisgemeinden zum
?) Hagen S. 19.
?) Steinel, bayerifche Zeitfchrift für Realfchulwefen 1895. III...
%) Bifchoff S. 5 ff.
4) Dillmann $S. 25.