fullscreen: Frommer Christen Geistliches Sünden-absterben/ und Herrliches Leben-ererben

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leuchtet und gar kräftiglich andere Städte bewegt. Spengler 
war trotz seines religiösen KEifers Humanist genug, um schon 
in derselben Zeit, da Luther ihm sein Büchlein widmete, zu 
seinem Schmerze zu entdecken, „dass nicht allein Latein, sondern 
auch alle andern ehrlichen Künste und Sprachen angefangen zu 
sinken 1)“. Aber den Grund verkannte er; er sah ihn in dem 
Trachten nach Manımon. 
Auch eine Kirchen- und Ceremonienordnung ward bereits 
von Melanchthon mit den Pfarrern besprochen; den Entwurf 
nahm er mit, um ihn Luther mitzuteilen. 
So war in Nürnberg die Reformation durchgeführt und 
zwar im streng lutherischen Sinne, 
Als sich nunmehr in Oberdeutschland die zwinglischen und 
wiedertäuferischen Lehren bemerklich machten und, mit demo- 
kratischen und socialen Bestrebungen verbunden, den Macht- 
inhabern gefährlich wurden, konnte das aristokratische Stadt- 
regiment von Nürnberg, vollkommen Herr der kirchlichen 
Verhältnisse, sie entschieden abweisen. 
Wie die Schriften Zwingli’s, so wurden die Münzerschen 
(Ende 1524) und Carlstadtischen verboten; gegen die sich regen- 
den Wiedertäufer ward sofort eingeschritten. Joh. Denk, ein 
grundgelehrter Mann, war seit 1523 Schulmeister bei St. Sebald. 
In der Schweiz, dem Vaterlande der Wiedertäufer, war er ein 
Schüler Ludwig Hetzers geworden, auch mit Münzer bei dessen 
Anwesenheit in Nürnberg in Verbindung getreten. Er zeigte 
in seinen Ansichten einige Geistesverwandschaft mit Staupitz, 
die der deutschen Mystik entstammten, vor allem, dass ein un- 
mittelbares Verhältnis Gottes zu den Menschen ohne äussere 
Mittel bestände, indem er durch Christus den Glauben wecke. 
In den Zünften fand Denk seine entschiedenen Anhänger. Die 
lutherischen Machthaber aber begannen am 31. Oct. einzuschreiten 
mit einer Anklage gegen Hans Greifenberger?), der in einer 
gemeinsam mit dem Gespräch zweier Christen des H. Sachs er- 
schienenen Schrift die Frage erörtert hatte, ob das Evangelium 
seine Kraft von der Kirche habe. Andere Verhaftungen folgten. 
darunter auch die des Denk. 
Über sein Glaubensbekenntnis vom Januar 1525 ver- 
fassten die Theologen ein Gutachten 3. Sie sahen in seiner 
Lehre von der mpystischen Vereinigung mit Gott eine Ver- 
achtung der Schrift und der Predigt. Er wurde am 21, Januar 
durch Ratsdecret mit ewiger Verbannung bestraft. Andere 
1) Mayer, Spengleriana, an V. Dietrich, 24. Juli 1530, S. 74. 
?) Keller, J. v. Staupitz, 231. Scden, Beiträge, S. 204. 3) Keller‘ 
SS. 405 und S. 431.
	        
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