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2. Wie ist das Immobilien-Brandversicherungs-Wesen in den 
anderen deutschen Ländern geregelt? 
3. Ist bei Feststellung der Prämie für Mühlen das richtige Ver— 
hältniß gegenüber anderen Industriezweigen beobachtet? 
Bezüglich des Punktes 1. wandte ich mich an einen Landtagsab— 
geordneten in München, um zu erfahren, wieviele Mühlen unter 5 
und wiepiele über 4 Mahlgänge es in Bayern gibt und welche Resul— 
tate hinsichtlich der verschiedenen Mühlen die bayr. Landesversicherungs— 
anstalt mit den bisherigen niedrigeren Prämien erzielt hat. Die Ant— 
wort lautete: „Die genauen Zusammenstellungen der letzten Gewerbe— 
zählung sind im statistischen Bureau noch lange nicht fertig, im 
Jahre 18601 hatte Bayern 9624 Mahlmühlen mit 22584 Gängen. 
Unter den feuergefährlichen Anlagen sind Mühlen von den übrigen 
Fabriken und Gewerben nicht ausgeschieden. Die neue Brandversiche— 
rungskammer ist eine verfehlte und kostspielige Einrichtung, weshalb 
demnächst Interpellationen aus der Abgeordnetenkammer an das Mi— 
nisterium gerichtet werden sollen.“ Nach dieser Mittheilung mußte ich 
darauf verzichten, in München weitere Aufschlüsse darüber zu erholen, 
weshalb die Mühlen künftig so hohe Prämien zahlen sollen, und richtete 
nun eine Anfrage an die Magdeburger Feuerverficherungs-Gesellschaft, 
deren Erfahrungen mit Mühlbränden bei ihrem starken Geschäftsverkehr 
mit den deutschen Mühlen wohl als ziemlich maßgebend für den rich— 
tigen Prämiensatz betrachtet werden müssen. Von dieser Gesellschaft 
habe ich in der zuvorkommendsten Weise dankenswerte Aufschlüsse be— 
kommen. Hier genügt es hervorzuheben, daß die Magdeburger Feuerver— 
sicherungs-Gesellschaft in ihren 8 jährigen Geschäftsverkehr mit dem deut— 
schen Müllerverbande bei den mit diesem vertragsmäßi vereinbarten Prä— 
mien hauptsächlich und Folge einiger Brände größerer Mühlen aller— 
dings mit Verlust gearbeitet hat, welcher aber durch eine Erhöhung 
der Prämie um 30 Prozent vollständig ausgeglichen werden könnte. 
Die Magdeburger Feuerversicherungsgesellschaft verlangt aber keine 
Erhöhung der Prämie, weil sie voraussetzt, daß auf einige ungünstige 
Jahre wieder bessere kommen. Die von der Magdeburger Gesellschaft 
für die bayerischen Mühlen in einen besondern Tarif festgestellten Prä— 
miensätze, welche in Ausnahmsfällen eine Ermäßigung erleiden, sind 
folgende: 
Mühlen mit Wasserkraft 
bis zu 4 Gängen 
—0— — 6 
— — — 
2. Mühlen mit Dampfkraft 
bis zu 4 Gängen 
—2 — 8 
4 2 12 
9 
9— 
3 g 
10/ 
Q 
00 
9 6 
2 
2 Walzenstühle werden gleich einem Mablgang gerechnet, 
während indem Tarif der bayr. Landesbrandversicherungs-Anstalt gänzlich 
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