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Dr. Mönnich fort, „daß weder Lehrlinge, noch Schüler der Volks—
schulen, so lange die letzteren dieses sind, zum Unterricht in einer
Kreisgewerbschule angegebener Art zugelassen werden dürften. Sind
Schüler der Volksschulen mit dem 12. Jahre zum Eintritt in die Kreis—
gewerbschule reif, so mögen sie dieser ganz angehören, ohne ferner
noch den Realienunterricht in der Volksschule besuchen zu müssen.“
„Was aber die Lehrlinge und Gesellen hiesiger Gewerbe anlangt,
so scheint es das Geratenste, denselben nach wie vor, selbst wenn eine
Kreisgewerbschule angedeuteter Art zustande kommen sollte, den Unter—
richt in der polytechnischen Vorschule und Anstalt zu gute kommen zu
lassen; denn der Unterricht für die in Lehre oder Arbeit stehenden
Handwerkslehrlinge oder Gesellen muß eine weit groͤßere, praktischere
Tendenz haben, als der Unterricht für solche, denen es vergönnt ist,
längere Zeit auf gewerbwissenschaftliche Studien behufs umfassenderer
und höherer gewerblicher Berufsarten, als da sind: Okonomischer
Wirtschaftsbetrieb im großen, Forst-, Bau- und Bergwesen, Gruͤndung
oder Leitung von Fabriken, zu verwenden; zu den letzteren gehören
auch die Kaufleute, sofern sie mehr als Krämer und Detailhändler
sein wollen. Und wie nahe ist jetzt Handels- und Fabrikgeschäft
mit einander verwandt, wie wenig mag das eine ohne das andere
gedeihen! Alle solche, die für die letzterwähnten Berufsarten bestimmt
sind, gehören in eine Kreisgewerbschule, wie sie oben bezeichnet ist;
eine solche Kreisgewerbschule ist ein System gewerbwissenschaft—
licher Schulbildung, wie das Gymnasium ein System gelehrtwissen—
schaftlicher. Sie dient der gewerbwissenschaftlichen Bildung im großem
und ganzen und auf diesem Wege einer umfassend zu steigernden
Gewerbekultur, nicht des niederen Arbeiters, wohl aber des
Fabrik- und Gutsbesitzers, ja der Nation und des Staates.“
„Dieser höhere Zweck einer Kreisgewerbschule ist jedoch nur in
einer geschlossenen Anstalt zu erreichen.“
Die Verbindung einer landwirtschaftlichen Schule mit der Kreis⸗
gewerbschule hält Dr. Mönnich nicht für rätlich. „Entweder müßten
die eigentümlichen ökonomischen Studien auf Kosten der sogenannten
Realien getrieben werden, dadurch aber würden die Schüler der land—
wirtschaftlichen Schule wichtiger Unterrichtsgegenstände beraubt, oder
es würde eine unzulässige, alle Gründlichkeit des Wissens von vorne
herein unmöglich machende Stundenüberhäufung die Folge sein
Dr. Mönnich glaubt überhaupt, daß „eine spezielle Vorbereitung für
rationelle Landwirtschaft vor dem 15. Jahre zu früh komme“; diese