Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

13 
Dr. Mönnich fort, „daß weder Lehrlinge, noch Schüler der Volks— 
schulen, so lange die letzteren dieses sind, zum Unterricht in einer 
Kreisgewerbschule angegebener Art zugelassen werden dürften. Sind 
Schüler der Volksschulen mit dem 12. Jahre zum Eintritt in die Kreis— 
gewerbschule reif, so mögen sie dieser ganz angehören, ohne ferner 
noch den Realienunterricht in der Volksschule besuchen zu müssen.“ 
„Was aber die Lehrlinge und Gesellen hiesiger Gewerbe anlangt, 
so scheint es das Geratenste, denselben nach wie vor, selbst wenn eine 
Kreisgewerbschule angedeuteter Art zustande kommen sollte, den Unter— 
richt in der polytechnischen Vorschule und Anstalt zu gute kommen zu 
lassen; denn der Unterricht für die in Lehre oder Arbeit stehenden 
Handwerkslehrlinge oder Gesellen muß eine weit groͤßere, praktischere 
Tendenz haben, als der Unterricht für solche, denen es vergönnt ist, 
längere Zeit auf gewerbwissenschaftliche Studien behufs umfassenderer 
und höherer gewerblicher Berufsarten, als da sind: Okonomischer 
Wirtschaftsbetrieb im großen, Forst-, Bau- und Bergwesen, Gruͤndung 
oder Leitung von Fabriken, zu verwenden; zu den letzteren gehören 
auch die Kaufleute, sofern sie mehr als Krämer und Detailhändler 
sein wollen. Und wie nahe ist jetzt Handels- und Fabrikgeschäft 
mit einander verwandt, wie wenig mag das eine ohne das andere 
gedeihen! Alle solche, die für die letzterwähnten Berufsarten bestimmt 
sind, gehören in eine Kreisgewerbschule, wie sie oben bezeichnet ist; 
eine solche Kreisgewerbschule ist ein System gewerbwissenschaft— 
licher Schulbildung, wie das Gymnasium ein System gelehrtwissen— 
schaftlicher. Sie dient der gewerbwissenschaftlichen Bildung im großem 
und ganzen und auf diesem Wege einer umfassend zu steigernden 
Gewerbekultur, nicht des niederen Arbeiters, wohl aber des 
Fabrik- und Gutsbesitzers, ja der Nation und des Staates.“ 
„Dieser höhere Zweck einer Kreisgewerbschule ist jedoch nur in 
einer geschlossenen Anstalt zu erreichen.“ 
Die Verbindung einer landwirtschaftlichen Schule mit der Kreis⸗ 
gewerbschule hält Dr. Mönnich nicht für rätlich. „Entweder müßten 
die eigentümlichen ökonomischen Studien auf Kosten der sogenannten 
Realien getrieben werden, dadurch aber würden die Schüler der land— 
wirtschaftlichen Schule wichtiger Unterrichtsgegenstände beraubt, oder 
es würde eine unzulässige, alle Gründlichkeit des Wissens von vorne 
herein unmöglich machende Stundenüberhäufung die Folge sein 
Dr. Mönnich glaubt überhaupt, daß „eine spezielle Vorbereitung für 
rationelle Landwirtschaft vor dem 15. Jahre zu früh komme“; diese
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.