Objekt: In Memoriam Adolf Bartning

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1812 im Jaher ich bin ein 
armes Mägdlein ich kan 
das Kind nicht ernehren 
sein Vater ist gestorben, 
Der Zettel sollte offenbar den Eindruck erwecken, als ob 
er bereits 1812 geschrieben sei, d. h. zu der Zeit, wo dem 
Schreiber des großen Briefes das Kind angeblich auf die 
Schwelle gelegt worden war. 
Ich sagte, daß der Fremdling zunächst auf die 
Polizeiwache gebracht wurde; hier ereignete sich etwas 
Auffallendes: der junge Mensch, der anscheinend nie- 
manden verstand und nur wenige Worte zur Verfügung 
hatte, konnte schreiben! Als ihm Tinte und Feder ge- 
geben wurden, schrieb er nicht gerade sehr geschickt, aber 
völlig flüssig den Namen „Kaspar hauser‘‘, mit der ein- 
zigen Merkwürdigkeit, daß er den Zunamen nicht mit 
einem großen, sondern einem kleinen „h‘‘ begann. 
Im übrigen blieb das, was er sagte, ganz außerordentlich 
beschränkt, d. h. sein Wortschatz war gering. Hier stoßen 
wir allerdings bereits auf erhebliche Schwierigkeiten und 
Differenzen, die kaum mehr zu lösen sind. Was damals 
von ihm erfragt worden ist und was später der erste Bürger- 
meister von Nürnberg aus ihm herausgebracht hat, bildete 
den Inhalt der Magistratsakte. Diese ist noch 1834 vor- 
handen gewesen und nacher spurlos verschwunden. Eines 
der ersten Rätsel, mit dem wir uns in der Hauser-Frage 
abfinden müssen. Der Verlust ist in mancher Beziehung 
bitter. Allerdings werden die Protokolle so ziemlich ersetzt 
durch das, was Kaspar Hauser und die Zeugen bei einer 
anderen Gelegenheit im nächsten Jahr, 1829, auf gericht- 
liche Befragung ausgesagt haben. Aber für immer ver- 
loren ist der Originalbrief, den er mitgebracht hat, nebst 
dem Beizettel. Wir haben davon gute Lithographien,
	        
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