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1812 im Jaher ich bin ein
armes Mägdlein ich kan
das Kind nicht ernehren
sein Vater ist gestorben,
Der Zettel sollte offenbar den Eindruck erwecken, als ob
er bereits 1812 geschrieben sei, d. h. zu der Zeit, wo dem
Schreiber des großen Briefes das Kind angeblich auf die
Schwelle gelegt worden war.
Ich sagte, daß der Fremdling zunächst auf die
Polizeiwache gebracht wurde; hier ereignete sich etwas
Auffallendes: der junge Mensch, der anscheinend nie-
manden verstand und nur wenige Worte zur Verfügung
hatte, konnte schreiben! Als ihm Tinte und Feder ge-
geben wurden, schrieb er nicht gerade sehr geschickt, aber
völlig flüssig den Namen „Kaspar hauser‘‘, mit der ein-
zigen Merkwürdigkeit, daß er den Zunamen nicht mit
einem großen, sondern einem kleinen „h‘‘ begann.
Im übrigen blieb das, was er sagte, ganz außerordentlich
beschränkt, d. h. sein Wortschatz war gering. Hier stoßen
wir allerdings bereits auf erhebliche Schwierigkeiten und
Differenzen, die kaum mehr zu lösen sind. Was damals
von ihm erfragt worden ist und was später der erste Bürger-
meister von Nürnberg aus ihm herausgebracht hat, bildete
den Inhalt der Magistratsakte. Diese ist noch 1834 vor-
handen gewesen und nacher spurlos verschwunden. Eines
der ersten Rätsel, mit dem wir uns in der Hauser-Frage
abfinden müssen. Der Verlust ist in mancher Beziehung
bitter. Allerdings werden die Protokolle so ziemlich ersetzt
durch das, was Kaspar Hauser und die Zeugen bei einer
anderen Gelegenheit im nächsten Jahr, 1829, auf gericht-
liche Befragung ausgesagt haben. Aber für immer ver-
loren ist der Originalbrief, den er mitgebracht hat, nebst
dem Beizettel. Wir haben davon gute Lithographien,