Inhaltsverzeichnis: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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burgischen Klerus fand, so erübrigt uns noch, des thatsächlichen 
Widerspruchs gegen dieselbe zu gedenken, welcher vor allem von 
dem regulierten Klerus ausging, wenn auch Einzelne, wie der Abt 
Johann Schopper von Heilsbronn und der Abt Balthasar des Klosters 
Heidenheim sich auf die Seite der Neuerung stellten, und welcher von 
den Bischöfen bestärkt wurde, die unter anderm den ihnen unter- 
stellten Äbten und Äbtissinnen des markgräflichen Gebiets die Teil- 
nahme an dem Anfang 1529 abgehaltenen Landtag untersagten !). 
Die Wortführer waren der frühere Prediger im Stift zu Ansbach 
D. Weinhard, ein aılsbacher Dominikaner Namens Petrus und vor 
allem der Propst zu Langenzenn Conrad Langer, der eine Schrift 
zur Verteidigung des Alten ausgehen liess, mit deren Widerlegung 
der Markgraf den Pfarrer von Cadolzburg Hiob Gast betraute?). Die 
Klöster waren nicht von der Visitation betroffen worden; der Mark- 
zraf hatte eigenhändig in dem Entwurf der Kirchenordnung den Ab- 
satz, welcher von den Klöstern und Stiften handelte, durchgestrichen, 
und wenn die Conventualen des Klosters Langenzenn zur Visitation 
nach Ansbach beschieden wurden, so hat dies seinen Grund darin, 
lass sie einen Wirkungskreis ausserhalb des Klosters hatten ?). Je- 
doch wurden in die Klöster und Stifte Lektoren . verordnet *), welche 
täglich die heilige Schrift zu lesen und auszulegen hatten, und deren 
Lektionen die Conventualen täglich bei Strafe des Weinentzugs, 
cesp. Entziehung der Pfründen bei fortgesetztem Nichtbesuch, bei- 
wohnen mussten ?); ausserdem wurden die Klöster durch die An- 
ardnung auf den Aussterbeetat gesetzt, dass keine Neuaufnahme 
stattfinden dürfe. Ein Versuch des Markgrafen, die beiden Stifte 
zu Ansbach und Feuchtwangen auf gütlichem Wege zur Abstellung 
1) Beschlüsse der Conferenz vom 15. Febr, 29, Tom. XI 
2) Dessen Schrift abgedruckt: Fränkische Reformationsgeschichte von 
Schülein p. 97 ff., im Auszug bei Engelhardt, Ehrengedächtnis ete. 
S. 191 ff, 
3) Der Propst von Langenzenn an die Statthalter, Dienstag nach 
Oculi 31, Supplementband I zu den ansbacher Religionsakten f. 183. 
4) Z. B. Ludwig Bauer in das Augustinerkloster zu Culmbach, 
Dorfmüller a. a. 0. 8. 23. a 
5) Bescheid vom Sonntag nach Dionysi 28, VIII, 416 ff.
	        
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