Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

Schreiben an Schwarzenberg den Gedanken einer gemeinsamen 
Visitation an. Es wurde ein Tag zu Schwabach auf den 14, Juni 
1528 verabredet. Für denselben wurden von den fürstlichen 
Theologen Fragen aufgesetzt. Diese wurden von den Nürn- 
berger Theologen zu 23 Artikeln ausgearbeitet; man erkennt 
den Stil Osianders !) darin. Verordnet wurden für diesen Tag 
seitens des Rates der Ratsherr M. Tucher, L. Spengler, Sleupner 
und Osiander. Man nahm die 23 Artikel?) an, welche die 
Grundlage für die nürnbergisch-brandenburgische Kirchenordnung 
geworden sind ?%), Zur Erleichterung wurden die Visitations- 
gebiete lokal abgegrenzt, so dass die Nürnberger innerhalb 
Schwabach, Schwarzach und Regnitz auch in markgräflichem 
Gebiet und umgekehrt Brandenburg im nürnbergischen Amt 
Lichtenau visitieren sollten. Im Juni wurden Osiander und 
Sleupner aufgefordert, sich bereit zu halten; hierauf wurden 
durch Ratsdecret *) vom 11. August Christoph Koler und 
Hieronymus Baumgartner zu Vertretern des Rates bei der 
Visitation bestimmt. Es wurden Kommissionen für die ver- 
schiedenen Gebiete ernannt; die der Stadt nahe wohnenden 
Pfarrer mussten in die Stadt kommen, um dort Antwort zu 
stehen. Anfang September begann die Visitation, im October 
war sie vollendet. In Verbindung hiermit stand die Frage der 
Messe, die, ihres wesentlichen Inhalts beraubt und seit 1524 
deutsch gelesen, noch bestand. Schon im Januar 1527 war ein 
Bedenken Sleupners erschienen 5), über die Frage, ob ein 
Christenmensch durch Gebot oder gemeine Ordnung getrieben 
sei, das Sakrament anzunehmen. Er verneinte es; die Messe 
aber riet er schon wegen des Gewissenszwanges der Geistlichen 
abzuschaffen. Die Streitfrage dauerte fort, bis Spengler wohl 
im Auftrage des Rates bei Luther und Melanchthon anfragte. 
Luther riet ®), vor allem niemanden zum Sakrament oder von 
demselben zu drängen; um niemanden zu beschweren empfahl 
er, Sonntags in zwei Kirchen die Messe lesen zu lassen, so 
lange sich Communicanten fänden, andernfalls sie abzuschaffen. 
Osiander aber widersetzte sich der Abschaffung 7), was ihm Spengler 
später in einem Schreiben vorwarf. So kam es, dass der Kanzler 
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1) Schülin, fränk. Reformationsg., S. 28 ff.; Möller, Osiander, S. 110; 
Hausdorff, S. 85; Lith, Erläuterungen der Reformationshistorie, S. 240 ff. 
?) Lith, S. 247 ff, mit Anhang einiger Examinationsumstände. 3) Siehe 
Jarüber Schülin, S. 833, der die Verwechslung Zeltners mit den 17 Ar- 
tikeln des Schwabacher Conventes von 1529 aufdeckt, ferner Lith, 
5. 273 ff. 1) Zeltner, genaue Untersuchung, wie es mit den Schwa- 
bachischen Artikeln beschaffen ist, S. 15. 5) Hausdorff, S. 154. 
5) Schreiben vom 15. August 1528 bei Hausdorff, III, S. 367. cf. Corp. 
Reform., I. S. 528. 7) Hausdorff, S. 289.
	        
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