Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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wasser die Unterthanen zu prüfen, wogegen der Rat seinerseits 
auf Bestrafung verzichtete; den Unterthanen innerhalb der Grenz- 
wasser aber wurde es verboten, sich vor den Amtleuten zu 
stellen. Am 9. Sept. ordnete der Rat auf wiederholte Auf- 
forderung eine Untersuchung der aufrührerischen Unterthanen 
an; dieselbe leiteten Leo Schürstab und Paul Grundherr. Sofort 
geriet man mit dem Bischof von Bamberg in Streit. Der Rat 
gestattete endlich, die unmittelbar im bischöflichen Gebiet be- 
troffenen städtischen Unterthanen dort zu bestrafen; doch sollte 
der Gerichtstag angegeben werden, damit der Rat Verordnete 
schicken könne. Er setzte es bei seinen Nachbaren, dem Mark- 
grafen und dem Bischof, durch, dass statt der strengen Formel 
des Reinigungseides eine gemilderte bei der Untersuchung ge- 
meinsam angewandt wurde. Die Angeklagten mussten, um 
sich zu reinigen, schwören 1) Nicht in Person oder durch be- 
stellte Knechte einem oder mehreren der Bauernhaufen Zuzug 
geleistet zu haben, 2) Zu solchen Aufruhren keinen Rat und Bei- 
stand gegeben zu haben, 3) Verwandte und Unterthanen anderer 
Obrigkeiten nicht dazu verleitet zu haben !). Die Bestrafung 
der Schuldigen wurde von der Commission des Rates milde ge- 
handhabt; Geldstrafen und Verbannung wurden verhängt, 
während andere Landesherren oft grausam genug verfuhren. 
Daher erregte die Milde des Rates auch vielfach Anstoss; man 
warf ihm vor, dass Aufrührer in der‘ Stadt geduldet würden. 
Noch im Mai 1527 warnte daher der Rat in einem Erlass 2), 
Aufrührer zu hausen und zu hofen, die Wirte sollten keine 
Verdächtige aufnehmen. Seine milde Gesinnung machte er 
auch beim Bunde nach Kräften geltend. Markgraf Casimir 
wollte an Windsheim, das gezwungen den Bauern Zufuhr ge- 
leistet hatte, die Strafe des Bundes vollziehen. Aber Kress 
setzte es durch, dass dem Rate die Untersuchung und Bestrafung 
ler Schuldigen zufiel. Dieser liess dem Rat von Windsheim 
sogleich wissen, dass er den alten freundlichen Willen spüren 
solle. Im Kriege gegen die Salzburger Bauern konnte sich die 
Stadt der Zahlung des Bundesbeitrages nicht entziehen; dagegen 
wurde die vom schwäbischen Bunde begehrte Anleihe ab- 
gelehnt 3. Zu den Lasten des Kriegs und der Teuerung, die 
man wie gewöhnlich zur Begründung der Ablehnung auf- 
zählte, fügte man wie zum Spott hinzu, dass die Bundesbeiträge 
30 hoch seien und der Bundesfeind Thomas von Absberge die 
‘) Kamann, S. 380. ?) Strobel, neue Beiträge zur Literatur des 
16. Jahrh. II, S. 405. 3) v. Bezold, Gesch. d. deutschen Ref., S. 508. 
An die Hauptleute des schw. Bundes, 20. Juni 1526; an Volkamer 
11. Juni, 21. Juni, 10. Jul. Rb. 105. "
	        
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