Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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Gespräch blieb resultatlos; am 5. März fand ein zweites statt; 
aber in der 6. und letzten Session am 14. März blieben die 
Mönche aus und reichten eine Erklärung ein, dass sich das 
Gespräch doch zu einer Disputation gestalte, und dass keine 
unpartelische Richter vorhanden seien, Da liess der Rat sie 
durch Osiander für widerlegt erklären und verbot durch Be- 
schluss vom 18. März den drei Bettelorden das öffentliche 
Predigen, bis sie ihre Sache aus der Bibel bewiesen hätten. 
Zugleich liess er die Disputation drucken und veröffentlichen, 
Damit hatte sich der Rat rücksichtslos zum Luthertum bekannt 
und zog nun energisch die Consequenzen daraus. Die Curation 
ler Frauenklöster wurden den Bettelorden genommen‘). Als 
die Barfüsser, denen verstattet war, bei verschlossenen Thüren 
für sich allein zu predigen, den Rat angriffen, wurden sie ohne 
Umstände aus der Stadt gewiesen; nicht besser erging es den 
Predigermönchen; am 2. Mai wurden ihre Güter inventarisiert. 
Die Augustiner hatten ihre Güterabtretung sogleich nach dem 
Gespräch vollzogen, ihnen folgten die Carmeliter, die Frauen- 
brüder, am 5. Juli die Karthäuser. Am 12. übergab der Abt 
des Klosters St. Aegidii seine Güter, nachdem er bereits die 
Gerichtsbarkeit über seine Unterthanen abgetreten hatte. Die 
Erträgnisse flossen in die Kasse des grossen Almosens., 
Der Rat hütete sich, die Klöster direkt einzuziehen, um 
den Gegnern des Evangeliums keine Ursache zum „Schreien“ 
zu geben, was der guten Sache geschadet haben würde ?). Nur 
zur Abstellung der Missbräuche hielt er sich verpflichtet; man 
liess die Insassen der Klöster allmählich aussterben, indem keine 
neue zugelassen wurden. Die Nonnenklöster hatte man unbe- 
helligt gelassen, nachdem die Curation derselben: den Mönchen 
entzogen war. Als nun im Mai 1525 die vor den Bauern 
flüchtenden Nonnen von Engelthal und Pillenreuth in der Stadt 
Zuflucht suchten, empfahl ihnen der Rat, weltliche Kleidung 
anzunehmen, und versprach zugleich denjenigen, die auszutreten 
und zu heiraten beabsichtigten, zu dem Eigentum zu verhelfen, 
das sie dem Kloster zugebracht hätten; die welche nichts zu- 
gebracht hätten, sollten auf 25 Gulden abgeschätzt werden; 
die fernere Aufnahme von Nonnen ward dagegen verboten. 
Endlich, als noch 2 übrig waren, geschah die Übergabe des 
Klosters an den Rat, 1580 3). 
Noch entschiedener ging man gegen die Frauenklöster in 
der Stadt selbst vor. Eine Deputation des Rates forderte die 
Nonnen von St. Klara und St. Katharina auf. da sie nun über 
!) Müllner, - 5. 55. 2) Nürnberg an Heilbronn, 24. Juli 1529, 
Bh. 111. 3) Müllner, S. 57, 70.
	        
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