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Gespräch blieb resultatlos; am 5. März fand ein zweites statt;
aber in der 6. und letzten Session am 14. März blieben die
Mönche aus und reichten eine Erklärung ein, dass sich das
Gespräch doch zu einer Disputation gestalte, und dass keine
unpartelische Richter vorhanden seien, Da liess der Rat sie
durch Osiander für widerlegt erklären und verbot durch Be-
schluss vom 18. März den drei Bettelorden das öffentliche
Predigen, bis sie ihre Sache aus der Bibel bewiesen hätten.
Zugleich liess er die Disputation drucken und veröffentlichen,
Damit hatte sich der Rat rücksichtslos zum Luthertum bekannt
und zog nun energisch die Consequenzen daraus. Die Curation
ler Frauenklöster wurden den Bettelorden genommen‘). Als
die Barfüsser, denen verstattet war, bei verschlossenen Thüren
für sich allein zu predigen, den Rat angriffen, wurden sie ohne
Umstände aus der Stadt gewiesen; nicht besser erging es den
Predigermönchen; am 2. Mai wurden ihre Güter inventarisiert.
Die Augustiner hatten ihre Güterabtretung sogleich nach dem
Gespräch vollzogen, ihnen folgten die Carmeliter, die Frauen-
brüder, am 5. Juli die Karthäuser. Am 12. übergab der Abt
des Klosters St. Aegidii seine Güter, nachdem er bereits die
Gerichtsbarkeit über seine Unterthanen abgetreten hatte. Die
Erträgnisse flossen in die Kasse des grossen Almosens.,
Der Rat hütete sich, die Klöster direkt einzuziehen, um
den Gegnern des Evangeliums keine Ursache zum „Schreien“
zu geben, was der guten Sache geschadet haben würde ?). Nur
zur Abstellung der Missbräuche hielt er sich verpflichtet; man
liess die Insassen der Klöster allmählich aussterben, indem keine
neue zugelassen wurden. Die Nonnenklöster hatte man unbe-
helligt gelassen, nachdem die Curation derselben: den Mönchen
entzogen war. Als nun im Mai 1525 die vor den Bauern
flüchtenden Nonnen von Engelthal und Pillenreuth in der Stadt
Zuflucht suchten, empfahl ihnen der Rat, weltliche Kleidung
anzunehmen, und versprach zugleich denjenigen, die auszutreten
und zu heiraten beabsichtigten, zu dem Eigentum zu verhelfen,
das sie dem Kloster zugebracht hätten; die welche nichts zu-
gebracht hätten, sollten auf 25 Gulden abgeschätzt werden;
die fernere Aufnahme von Nonnen ward dagegen verboten.
Endlich, als noch 2 übrig waren, geschah die Übergabe des
Klosters an den Rat, 1580 3).
Noch entschiedener ging man gegen die Frauenklöster in
der Stadt selbst vor. Eine Deputation des Rates forderte die
Nonnen von St. Klara und St. Katharina auf. da sie nun über
!) Müllner, - 5. 55. 2) Nürnberg an Heilbronn, 24. Juli 1529,
Bh. 111. 3) Müllner, S. 57, 70.