Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

dies an. Am 1. December erliess Ferdinand an den Rat eine 
Beschwerde, dass zur Schmach kaiserlichen Verbotes offenkundig 
die untersagten Werke gedruckt würden; er erwarte von der 
Einsicht des Rates derartige Massregeln, dass kein ernstliches 
Einschreiten nötig sei. Die Folge war ein erneutes Verbot des 
Druckes und Verkaufes, dem noch viele gefolgt sind. Auch der 
Druck antilutherischer Schriften wurde im Januar 1523 für die 
Dauer des Reichstages gestattet; doch musste sich der Rats- 
schreiber vorher überzeugen, dass sie keine Schmähungen gegen 
den Rat enthielten. 
Gefährlicher ward_ die Sachlage, als am 3. Januar 1523 der 
päpstliche Orator Chieregati vor dem Regiment die Forderung 
des Papstes Hadrian betreffend die Ausführung des Wormser 
Ediktes vortrug. In_ seiner Instruktion „wurde der Rat be- 
schuldigt, er schütze entlaufene Ordensbrüder und habe "luthe- 
tische Prediger angestellt. _Die Reichsstände aber wurden auf- 
gefordert, die Verhaftung derselben zu veranlassen. Der Rat 
hielt über die Angelegenheit‘ Sitzung und’ beschloss!), mit der 
Verteidigung zu warten, bis das Reich einen Beschluss fasse, 
mittlerweile aber die Prediger nicht fortzuschicken, „weil das 
zu Kleinmut und Empörung unter der Gemeinde förderlich sein 
möchte, zu geschweigen, dass solches als eine menschliche Furcht 
Gott ohne Zweifel zu Misfallen bewegen würde“. Man befürchtete, 
dass seitens der Stände die Geistlichen gefänglich eingezogen 
würden, und dass sich dann die Fürsten, wenn ihnen „die 
Schanz geriete, eines andern vielleicht unüberwindlichen Schadens 
unterstehen würden.“ Um dem zuvorzukommen beschloss man 
im Geheimen, Bewaffnete im Zwinger zu versammeln, um im 
Notfall die Gefangenen zu befreien. Die Elteren Herren sollten 
im Falle einer Vorladung nie insgesammt zu den Fürsten gehen; 
ss wurde also eine Überrumpelung befürchtet. Auf eine etwaige 
Anfrage sollte eine Erklärung gegeben werden, die lange mass- 
gebend blieb. 
Es ward festgestellt, dass man keines Menschen Lehre, also 
auch nicht der verurteilten Lehre Luther’s folge, sondern allein 
dem Evangelium; der Rat habe nach geschickten, christlichen 
Predigern getrachtet, diese seien zur Antwort erbötig. Gegen 
sie vorzugehen, verletze die Gewissen und sei gefährlich, 
Letztere Besorgnis war wohl begründet. Schon seit Mitte No- 
vember hatte der Rat die Sicherheitsposten verdoppelt. Planitz 
schrieb damals: /1 Es ist ein grosses Murren in der Stadt; wenn 
lie Fürsten einen verhaften. so wird der Rat ihn befreien, um 
‘) ef. Müllner, S. 24. Altdorfisches Literar. Museum IL S, 33 ff, 
anthält d. Ratsbeschluss vom 5. Januar gedruckt.
	        
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