Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

Pirkheimer !); „Es ist Zeit, da dieser Dr. Unflat auf unsere linde 
Schrift so reuterisch geantwortet, ihm reuterisch zu begegnen.“ 
Auch sein Büchlein beschloss er nicht mehr zu verleugnen. 
Eine weniger charaktervolle Persönlichkeit hätte vielleicht 
einen bequemen Ausweg aus der Bedrängnis benutzt, der 
Spengler damals geboten wurde. Dieses geschah wohl in Folge 
des Besuches Dr. Scheurls in Ingolstadt, wo er seinen Freund 
Spengler Eck gegenüber warm vertheidigt hatte?). Eck gab 
nämlich zu verstehen, dass er Pirkheimer für den Verfasser des 
dedolatus Eckius halte 3%); über Spengler, der für den Verfasser 
des deutschen gehobelten Eck galt, wird Scheurl Aufklärung 
gegeben haben, sodass Eck gestand, er halte ihn für einen 
guten Gesellen. Dem entsprach, dass bald darauf mehrfach 
Versuche gemacht wurden, Spengler von Pirkheimer zu trennen ; 
durch ein „Gesellenbrieflein“ an Eck solle er aus dem Händel 
kommen. Er aber teilte Pirkheimer dieses alles mit und gab 
zugleich die Versicherung, er werde zu ihm fest wie ein Fels 
stehen. 
Es erfolgte nun über die Frage der Appellation an den 
Papst eine Beratung der Rechtsconsulenten des Rates, an der 
Nützel und Spengler teilnahmen +). Man ging davon aus, dass 
die Frist der 60 Tage von dem Datum der Zustellung der Bulle 
119. Oet.) ab zu rechnen sei. In Folge des Beschlusses wurde 
am 1. December das Schriftstück auf dem Rathause durch Dr. 
Bolraus nach Muster des Entwurfes vom October aufgesetzt 
und an den Bischof gesandt, der es seinerseits Dr. Eck über- 
mittelte°). Die beiden Gebannten beschwerten sich über Eck’s Vor- 
gehen, der die Frist von 60 Tagen vom 29. September, dem Tage der 
Publicierung in Brandenburg ab rechne, während ihnen erst am 
19. October eine unauthentische Abschrift präsentiert sel. Sie 
leugneten, KLuther’s Lehre verteidigt zu haben, soweit sie 
nicht dem christlichen Glauben entspräche. In allem, was zu 
glauben und zu beobachten wäre, seien sie bis zum Tode der 
römischen katholischen Kirche unterworfen. 
Auch an den Nuntius Aleander gedachte man die Appellation 
zu schicken. Der Rat beabsichtigte, sich durch dieselbe gegen 
die Anklage der Papisten zu verwahren, dass er die Gebannten, 
die er eigentlich zur Verantwortung anhalten sollte, in seinen 
Schutz nähme: es sollte das Verfahren vorläufig in der Schwebe 
‘\ Spengler an Pirkheimer, 19. November, Riederer, Nachrichten II, 
3. 66. ?%) Seheurl an Beekmann, 11. November, Scheurl’s Brief buch, 
3. 127. % Spengler an Pirkheimer, 5. December, Riederer, Nach- 
richten IL, S. 137. *) Spengler an Pirkheimer, 23. Novbr., Riederer, 
Nachrichten II S. 183. ®) Pirkheimeri opera ed. Goldast, 1610. p. 199.
	        
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