Pirkheimer !); „Es ist Zeit, da dieser Dr. Unflat auf unsere linde
Schrift so reuterisch geantwortet, ihm reuterisch zu begegnen.“
Auch sein Büchlein beschloss er nicht mehr zu verleugnen.
Eine weniger charaktervolle Persönlichkeit hätte vielleicht
einen bequemen Ausweg aus der Bedrängnis benutzt, der
Spengler damals geboten wurde. Dieses geschah wohl in Folge
des Besuches Dr. Scheurls in Ingolstadt, wo er seinen Freund
Spengler Eck gegenüber warm vertheidigt hatte?). Eck gab
nämlich zu verstehen, dass er Pirkheimer für den Verfasser des
dedolatus Eckius halte 3%); über Spengler, der für den Verfasser
des deutschen gehobelten Eck galt, wird Scheurl Aufklärung
gegeben haben, sodass Eck gestand, er halte ihn für einen
guten Gesellen. Dem entsprach, dass bald darauf mehrfach
Versuche gemacht wurden, Spengler von Pirkheimer zu trennen ;
durch ein „Gesellenbrieflein“ an Eck solle er aus dem Händel
kommen. Er aber teilte Pirkheimer dieses alles mit und gab
zugleich die Versicherung, er werde zu ihm fest wie ein Fels
stehen.
Es erfolgte nun über die Frage der Appellation an den
Papst eine Beratung der Rechtsconsulenten des Rates, an der
Nützel und Spengler teilnahmen +). Man ging davon aus, dass
die Frist der 60 Tage von dem Datum der Zustellung der Bulle
119. Oet.) ab zu rechnen sei. In Folge des Beschlusses wurde
am 1. December das Schriftstück auf dem Rathause durch Dr.
Bolraus nach Muster des Entwurfes vom October aufgesetzt
und an den Bischof gesandt, der es seinerseits Dr. Eck über-
mittelte°). Die beiden Gebannten beschwerten sich über Eck’s Vor-
gehen, der die Frist von 60 Tagen vom 29. September, dem Tage der
Publicierung in Brandenburg ab rechne, während ihnen erst am
19. October eine unauthentische Abschrift präsentiert sel. Sie
leugneten, KLuther’s Lehre verteidigt zu haben, soweit sie
nicht dem christlichen Glauben entspräche. In allem, was zu
glauben und zu beobachten wäre, seien sie bis zum Tode der
römischen katholischen Kirche unterworfen.
Auch an den Nuntius Aleander gedachte man die Appellation
zu schicken. Der Rat beabsichtigte, sich durch dieselbe gegen
die Anklage der Papisten zu verwahren, dass er die Gebannten,
die er eigentlich zur Verantwortung anhalten sollte, in seinen
Schutz nähme: es sollte das Verfahren vorläufig in der Schwebe
‘\ Spengler an Pirkheimer, 19. November, Riederer, Nachrichten II,
3. 66. ?%) Seheurl an Beekmann, 11. November, Scheurl’s Brief buch,
3. 127. % Spengler an Pirkheimer, 5. December, Riederer, Nach-
richten IL, S. 137. *) Spengler an Pirkheimer, 23. Novbr., Riederer,
Nachrichten II S. 183. ®) Pirkheimeri opera ed. Goldast, 1610. p. 199.