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yalten ihm überhaupt für bedenklich. — In Schweinfurt fürch-
teten die Oberländer eine Erneuerung des religiösen Zwistes;
os hiess, der Pfalzgraf wolle die Zwinglischen vom Frieden aus-
schliessen !), die Strassburger waren deshalb entschlossen, wenn
der Pfalzeraf nur für die Augsburger Confession Vollmacht zu
haben erkläre, die Fürsten zu ersuchen, sowie die Städte sich
wegen der Königswahl nicht von ihnen getrennt hätten, nun
auch ihrerseits sich nicht von den Städten zu sondern. Für
den Fall einem Erörterung der streitigen Punkte sollte ein Gut-
achten der Strassburger Theologen beweisen, dass die Confession
laut der Erklärung der Apologie dem Strassburger Bekenntnis
nicht widerspräche ?). Nach einem Vortrag des pfälzischen
Rates Türk am 1. April wurden die Vergleichsvorschläge über-
yeben 3. In der That hatten die Vermittler eine Sprengung
der Evangelischen geplant; sie forderten, dass alle der Augs-
burgischen Confession anhängenden Stände über dieselbe hinaus
keine weitere Neuerung vornehmen, den Wiedertäufern und
Zwinglischen keine Gunst erweisen, keine fremde Unterthanen
an sich ziehen und schützen, endlich in betreff der Jurisdiktion
und der Güter der Geistlichen nichts Neues vornehmen sollten;
ferner wurde beiden Parteien auferlegt, nicht ausserhalb ihres
Gebietes predigen zu lassen *).
Die Evangelischen bildeten einen dreiteiligen Ausschuss:
Jjer Bundesmitglieder , welche bei der Königswahl interessiert
waren, also der Fürsten, der Bundesstädte und der nicht im
Bunde befindlichen Stände, als Nürnbergs und Brandenburgs.
Die Oberländer beanstandeten den Ausdruck „Zwinglianer und
Wiedertäufer“ des Vorschlages als Beleidigung für ihre schwei-
zerischen Nachbaren und übergaben dem fürstlichen Ausschusse
ein Gutachten, in welchem sie gegen diese Bezeichnung und
alle Vorschläge der Vermittler wegen der unklaren Fassung
protestierten. Darauf empfingen die Fürsten ein Gutachten des
dritten Ausschusses und liessen es den Oberländern mitteilen;
die Nürnberger und Brandenburger verlangten von ihnen darin
eine deutliche Erklärung der Worte ihres Gutachtens, dass sie
die gegnerische Lehre verwürfen. Aber die Oberländer verbaten
sich jede Rechenschaftsforderung seitens derer, die nicht in ihrem
Bunde seien: den Fürsten gegenüber beriefen sie sich auf die
narkannte Glaubenseinhelligkeit. Nun beschuldigten die Nürn-
') Pol. Corr. II, S. 101. 2) Strassburger Instruktion, Pol. Corr.
II, S. 106. Ratschlag der Prediger, 5. 107. 3) Bericht der Ge-
sandten Sturm und Meyer an den Rat von Strassburg, Pol. Corr. II,
S. 109. Bericht Meyers, S. 115. Sturm an Kniebis. S. 112. 4) Pol.
Porr IL S. 120. Beilage I.