Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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yalten ihm überhaupt für bedenklich. — In Schweinfurt fürch- 
teten die Oberländer eine Erneuerung des religiösen Zwistes; 
os hiess, der Pfalzgraf wolle die Zwinglischen vom Frieden aus- 
schliessen !), die Strassburger waren deshalb entschlossen, wenn 
der Pfalzeraf nur für die Augsburger Confession Vollmacht zu 
haben erkläre, die Fürsten zu ersuchen, sowie die Städte sich 
wegen der Königswahl nicht von ihnen getrennt hätten, nun 
auch ihrerseits sich nicht von den Städten zu sondern. Für 
den Fall einem Erörterung der streitigen Punkte sollte ein Gut- 
achten der Strassburger Theologen beweisen, dass die Confession 
laut der Erklärung der Apologie dem Strassburger Bekenntnis 
nicht widerspräche ?). Nach einem Vortrag des pfälzischen 
Rates Türk am 1. April wurden die Vergleichsvorschläge über- 
yeben 3. In der That hatten die Vermittler eine Sprengung 
der Evangelischen geplant; sie forderten, dass alle der Augs- 
burgischen Confession anhängenden Stände über dieselbe hinaus 
keine weitere Neuerung vornehmen, den Wiedertäufern und 
Zwinglischen keine Gunst erweisen, keine fremde Unterthanen 
an sich ziehen und schützen, endlich in betreff der Jurisdiktion 
und der Güter der Geistlichen nichts Neues vornehmen sollten; 
ferner wurde beiden Parteien auferlegt, nicht ausserhalb ihres 
Gebietes predigen zu lassen *). 
Die Evangelischen bildeten einen dreiteiligen Ausschuss: 
Jjer Bundesmitglieder , welche bei der Königswahl interessiert 
waren, also der Fürsten, der Bundesstädte und der nicht im 
Bunde befindlichen Stände, als Nürnbergs und Brandenburgs. 
Die Oberländer beanstandeten den Ausdruck „Zwinglianer und 
Wiedertäufer“ des Vorschlages als Beleidigung für ihre schwei- 
zerischen Nachbaren und übergaben dem fürstlichen Ausschusse 
ein Gutachten, in welchem sie gegen diese Bezeichnung und 
alle Vorschläge der Vermittler wegen der unklaren Fassung 
protestierten. Darauf empfingen die Fürsten ein Gutachten des 
dritten Ausschusses und liessen es den Oberländern mitteilen; 
die Nürnberger und Brandenburger verlangten von ihnen darin 
eine deutliche Erklärung der Worte ihres Gutachtens, dass sie 
die gegnerische Lehre verwürfen. Aber die Oberländer verbaten 
sich jede Rechenschaftsforderung seitens derer, die nicht in ihrem 
Bunde seien: den Fürsten gegenüber beriefen sie sich auf die 
narkannte Glaubenseinhelligkeit. Nun beschuldigten die Nürn- 
') Pol. Corr. II, S. 101. 2) Strassburger Instruktion, Pol. Corr. 
II, S. 106. Ratschlag der Prediger, 5. 107. 3) Bericht der Ge- 
sandten Sturm und Meyer an den Rat von Strassburg, Pol. Corr. II, 
S. 109. Bericht Meyers, S. 115. Sturm an Kniebis. S. 112. 4) Pol. 
Porr IL S. 120. Beilage I.
	        
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