1997
Kapitel X.
Nürnberg und der schmalkaldische Bund.
Der Markgraf von Brandenburg wollte auch den auf den
28. November angesetzten Tag von Schmalkalden verhindern !).
Die Nürnberger, welche diesen Tag in Übereinstimmung mit
ihm zu beschicken gedachten, trugen anfangs einige Bedenken,
zum zweiten Male an der Verhinderung einer Einigung mitzu-
wirken, zumal da die Gesandten zu diesem Tage schon unter-
wegs waren. Aber im Grunde waren sie gegen den Tag. So
erfolgte denn auf ein Schreiben Georgs an den Churfürsten die
Abkündigung des Tages ®%; am 23. erfuhren die Städtegesandten
auf dem Wege nach Schmalkalden in Nürnberg diese eben ein-
getroffene Nachricht. Die Strassburger waren sehr entrüstet.
Doch fanden die Nürnberger und der Markgraf jetzt nach dem
Bekanntwerden des Reichstagsabschiedes einen Tag der Evan-
gelischen angemessen. Auf demselben sollte über die Gesandt-
schaft verhandelt werden; die Türkenhülfe dagegen wollten sie
und der Markgraf bedingungslos bewilligt wissen. Bei einem
solchen Programm konnten die Strassburger Gesandten auf den
Tag nur geringe Hoffnung setzen; doch vereinigten sie sich mit
den übrigen Gesandten zu einem Schreiben an Sachsen, worin
eine neue Ansetzung eines Tages angeraten wurde. Sturm war
sehr mistrauisch gegen Sachsen; es sei besser, den Tag gar nicht
zu besuchen, als die Ereignisse des vorigen Jahres sich erneuern
zu sehen; jedenfalls müsse auf dem Tage über ein Bündnis ver-
handelt werden,
Die Wittenberger Theologen konnten jetzt der juristischen
Auffassung, dass der Kaiser den Fürsten als eigentlichen Erb-
herren durch den Huldigungseid verpflichtet sei, nichts entgegen-
setzen und das Recht des Widerstandes daher wenigstens nicht
bestreiten.
In Nürnberg behielt das göttliche Recht vor dem weltlichen
den Vorzug. Vor dem Tage von Schmalkalden und gleich nach
demselben forderte der Rat von seinen Theologen und Juristen
Gutachten ein. Kins derselben 3), welches als eine Ausführung
') An Georg von Brandenburg, 18., 19. Nov., Bb. 114. 2) Sturm
an Philipp, 23. Nov., Pol. Corr. An Sachsen. 23. Nov., Bb. 114.
3) Hortleder IL I. C. 7.